BundestagRegistermodernisierungsgesetz verabschiedet

Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung: Der Deutsche Bundestag hat das Registermodernisierungsgesetz verabschiedet.
(Bildquelle: 123rf.com / 3ddock)
Das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG, wir berichteten) wurde jetzt vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das berichtet der Nationale Normenkontrollrat (NKR). Am 5. März 2021 soll der Entwurf abschließend im Bundesrat beraten werden. Damit die Daten aus verschiedenen Registern im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens der richtigen Person zugeordnet werden können, braucht es laut NKR ein einheitliches Identifizierungsmerkmal. Bisher seien dafür Name, Geburtsdatum und Adresse genutzt worden. Das sei, wie die Praxis immer wieder gezeigt habe, fehleranfällig. Künftig soll der Datenaustausch durch die Verwendung der Steuer-Identifikationsnummer eindeutiger werden. Zugleich würden die Bedingungen für den Datenaustausch zusätzlich abgesichert. Datenaustausche seien nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Zustimmung des Einzelnen möglich. Und auch die Transparenz werde erhöht. Zukünftig könnten Bürger in einem Datencockpit nachsehen, welche Behörde, welche Daten, zu welchem Zweck verarbeitet hat.
Meilenstein für die Digitalisierung
Die Verabschiedung des RegMoG im Deutschen Bundestag ist ein Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung, teilt der NKR mit. Deutschland würde damit dem Ziel einer effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung einen großen Schritt näher kommen. Die verschiedenen Register könnten nun besser in Verwaltungsverfahren, nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG), nutzbar gemacht werde. Das erspare es den Bürgern, mehrfach die gleichen Nachweise vorlegen zu müssen. Statt beispielsweise immer wieder Geburtsurkunden zu beantragen und einzureichen, könnten diese Daten in Zukunft mit Einwilligung des Einzelnen einfach aus dem Personenstandsregister abgerufen werden. Mit Vorgabe einer starken Sicherheitsinfrastruktur habe der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass auch der Schutz der Daten vor Missbrauch gewährleistet ist, sagt Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates.
Intensive Prüfung
Ludewig erklärt: „Der Regierungsentwurf ist auch auf Kritik gestoßen. Die intensive Prüfung einer solch grundsätzlichen Regelung ist richtig und wichtig. Im Bundestag wurde deshalb noch einmal nachgeschärft. Was wir jetzt sehen, ist ein Gesetz, das eine vernünftige Abwägung vornimmt zwischen hohen Datenschutzanforderungen einerseits und der Machbarkeit einer in der Praxis des Alltags funktionierenden Lösung andererseits. Alle Umsetzungsmodelle, die als vermeintlich bessere Alternativen vorgebracht wurden, konnten in ihrer datenschutzrechtlichen Wirksamkeit und technischen Machbarkeit nicht überzeugen. Es ist der Bundesregierung hoch anzurechnen, dass sie sich trotz der erwartbaren Kritik für ein praxisgerechtes, wenn auch kommunikativ schwieriger vermittelbares Umsetzungsmodell entschieden hat.“
3,8 Milliarden Kosteneinsparungen
Das Registermodernisierungsgesetz kann bei zügiger Umsetzung zu jährlichen Kosteneinsparungen von 3,8 Milliarden Euro in der Verwaltung und bei Bürgern führen, heißt es im Bericht des NKR. Weitere 2,2 Milliarden Euro Entlastungen könnten für die Wirtschaft realisiert werden, wenn ein entsprechendes Gesetz für Wirtschaftsregister auf den Weg gebracht wird.
„Ich bin froh, dass es gelungen ist, dieses wichtige Gesetz zu den Bürgerdaten heute im Deutschen Bundestag zu beschließen“, so Ludewig. „Jetzt muss die Bundesregierung beziehungsweise der Bundeswirtschaftsminister einen weiteren, unbedingt notwendigen und überfälligen Schritt tun und entsprechende Regelungen für Unternehmensdaten auf den Weg bringen. Das brachliegende Entlastungspotenzial in Höhe von 2,2 Milliarden Euro für die Wirtschaft muss dringend gehoben werden. Gerade in dieser schwierigen Zeit sind Entlastungen dieser Art für die Wirtschaft besonders wichtig.”
Hintergrund
Ziel des Registermodernisierungsgesetzes ist es, mithilfe einer eindeutigen Identifikationsnummer auf Datensätze von Bürgern zugreifen zu können, die in verschiedenen staatlichen Registern liegen. Im Ergebnis soll erreicht werden, dass Daten nicht mehrfach mitgeteilt und Nachweise nicht immer wieder aufs Neue gegenüber verschiedenen Behörden eingereicht werden müssen. Die existierende Steuer-ID soll hierbei als einheitliche Identifikationsnummer für alle relevanten Verwaltungsverfahren dienen. Da die Einführung einer einheitlichen Identifikationsnummer einen Paradigmenwechsel im öffentlichen Daten-Management darstellt, wurde das Gesetz bis zuletzt scharf kritisiert. Der NKR hat die laut seiner Angabe im Kern unbegründeten Vorbehalte und häufigen Missverständnisse einem detaillierten Faktencheck unterzogen. (co)
https://www.normenkontrollrat.bund.de
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