HessenStandesamtsportal ist online

In Hessen sind jetzt alle Standesämter auch online erreichbar.
(Bildquelle: Thomas Reimer/Fotolia.com)
In Hessen wurde am Freitag (8. März 2019) das neue Standesamtsportal freigeschaltet. Wie der kommunale IT-Dienstleister ekom21 meldet, wurde damit die Voraussetzung geschaffen, dass Bürger in diesem Bereich Leistungen der Kommunalverwaltungen einfach und zu jeder Zeit in Anspruch nehmen können. Das Land Hessen und ekom21 seien damit bundesweit die Ersten, die den Kommunen für einen Geschäftsprozess eine einheitliche Plattform anbieten und damit die Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) erfüllen (wir berichteten).
Hessische Online-Standesämter
Über den Online-Service ihres Wohnorts können die Bürger nun beispielsweise die Ausstellung von Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Eheurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden beantragen. Gleichzeitig ist es auch möglich, dass Krankenhäuser die Daten für Geburtsanzeigen oder Bestatter die Daten für Sterbefallanzeigen direkt online dem jeweiligen Standesamt übermitteln. Der Online-Service für Geburts- und Sterbefallanzeigen wird laut ekom21 bereits seit einem Jahr von Städten wie Dortmund und Paderborn eingesetzt.
Die Freischaltung des neuen Portals erfolge jetzt durch jedes Standesamt, indem die Verlinkung zum zentralen Antragsservice bei ekom21 auf die Homepage der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingebunden wird.
AutiSta und civento als Basis
Der neue Service durch das Standesamtsportal wurde durch die Zusammenarbeit hessischer Standesämter mit dem Verlag für Standesamtswesen als Anbieter des Fachverfahrens AutiSta und ekom21 als Hersteller und Betreiber des Antragsportals auf Basis der Digitalisierungsplattform civento möglich, meldet der IT-Dienstleister. Unterstützt und finanziert wurde die Umsetzung vom Land Hessen.
Weitere Anwendungen sollen im Rahmen der Umsetzung des OZG hinzukommen. Nach Angaben von ekom21 ist etwa die Einrichtung eines Sozialportals vorgesehen. Dort sollen die Anträge auf Unterhaltsvorschuss, auf Tagespflege sowie die Erstattung von Kitagebühren bei den hessischen Jugendämtern online gestellt werden können.
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