Freitag, 17. April 2026

BerlinÄnderungsantrag zum EGovG

[19.04.2016] In Berlin haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag zum Berliner E-Government-Gesetz (EGovG) eingebracht. Zu den Kernpunkten zählt die Zentralisierung der fachlichen und finanziellen Verantwortung in der Funktion eines neuen IT-Staatssekretärs.
Berlin soll eines der stringentesten und wegweisendsten E-Government-Gesetze erhalten.

Berlin soll eines der stringentesten und wegweisendsten E-Government-Gesetze erhalten.

(Bildquelle: Gerd Köhler / pixelio.de)

Einen Änderungsantrag zum geplanten Berliner E-Government-Gesetz (EGovG) (wir berichteten) haben jetzt die Koalitionsfraktionen eingebracht. Laut der CDU-Fraktion Berlin soll es nach seinem Beschluss eines der stringentesten und wegweisendsten E-Government-Gesetze sein. Demnach soll es künftig einen IT-Staatssekretär geben, der die Haushaltsmittel für die verfahrensunabhängige Hard- und Software der Berliner Verwaltung zentral verwaltet. Dadurch könne er die Standardisierung der IT im Hinblick auf Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Medienbruchfreiheit und Benutzerfreundlichkeit gewährleisten. Bis Ende 2022 soll außerdem zur flächendeckenden Einführung der E-Akte verpflichtet werden. Das IT-Dienstleistungszentrum des Landes (ITDZ Berlin) soll laut dem Koalitionsantrag zentraler Dienstleister der Berliner Verwaltung werden, der über einen Benutzungszwang der Verwaltung die IT-Standardisierung vorantreibt. Um die IT-Sicherheit höher zu verankern, soll nicht nur ein Mindestschutzniveau festgeschrieben werden. Es wird auch die Bildung einer Stelle zur Meldung und Begegnung von sicherheitsrelevanten Vorfällen angeführt. Eine weitere wesentliche Änderung im Koalitionsantrag betrifft die Schaffung sicherer IT-Zugänge zur Berliner Verwaltung durch De-Mail und E-Mails mit Verschlüsselung im Pretty-Good-Privacy-Standard. Es werde gesetzlich vorgeschrieben, dass beide Zugänge von der Verwaltung vorgehalten werden. Außerdem wird die gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung barrierearmer Arbeitsplätze und barrieregerechter Formulare und Verwaltungsvorgänge genannt. „Es war uns wichtig, ein Gesetz mit verbindlichen Regelungen und Verpflichtungen der Verwaltung zu schaffen“, kommentiert Sven Kohlmeier, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. „Durch eine Zentralisierung der IT-Steuerung, der IT-Beschaffung und IT-Sicherheit soll der bisherige Flickenteppich von unterschiedlichen Hard- und Software-Lösungen endlich aufhören. Erstmalig verpflichten wir die Behörden, einen PGP-verschlüsselten E-Mail-Zugang vorzuhalten. Der digitale Fortschritt wird endlich in der Verwaltung ankommen.“ Laut Burkard Dregger, Sprecher für Netzpolitik der CDU-Fraktion, wird der Berliner Senat unumkehrbar zur Digitalisierung und Modernisierung der Berliner Verwaltung verpflichtet. „Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass sich die Berliner Verwaltung zu einem bürger- und unternehmensfreundlichen Dienstleister entwickeln kann, der dem Anspruch Berlins als Hauptstadt der Digitalwirtschaft gerecht werden kann“, erläutert Dregger. „Besonderes Augenmerk haben wir auf die digitale Selbstverteidigung gegen Malware und Cyber-Angriffe gelegt.“ Um den Prozess erfolgreich durchführen zu können, erhält die Senatsinnenverwaltung laut den Angaben der Fraktion die notwendigen Personalstellen.



Stichwörter: Politik, Berlin


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