Freitag, 10. April 2026

E-Government-GutachtenWie der Aufstieg gelingen kann

[15.06.2016] Ein neues Gutachten hat der Nationale Normenkontrollrat veröffentlicht. Es soll zeigen, wie ein E-Government-Pakt Deutschland zwischen Bund, Ländern und Kommunen aussehen könnte. Nicht zuletzt wird ein verbindlicher digitaler Servicestandard empfohlen.
Gutachten des Nationalen Normenkontrollrats fordert neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Bund

Gutachten des Nationalen Normenkontrollrats fordert neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

(Bildquelle: Nationaler Normenkontrollrat)

E-Government in Deutschland: Wie der Aufstieg gelingen kann – unter diesem Titel hat jetzt der Nationale Normenkontrollrat ein Gutachten veröffentlicht. „E-Government in Deutschland kommt trotz mancher Einzelerfolge insgesamt viel zu langsam voran“, sagt Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats. „In den einschlägigen E-Government-Rankings ist Deutschland zuletzt weiter abgerutscht oder verharrt im hinteren Mittelfeld. Die Flüchtlingskrise hat gezeigt, wie nötig eine bessere Verzahnung und Digitalisierung der Verwaltungsverfahren ist, um als Staat effizient und effektiv handeln zu können. Den digitalen Aufstieg schaffen wir aber nur, wenn wir zu einer neuen Qualität der Zusammenarbeit kommen. Dafür brauchen wir eine Vereinbarung auf höchster politischer Ebene zwischen Bund, Ländern und Gemeinden – einen E-Government-Pakt Deutschland.“ Wie ein solcher Pakt ausgestaltet werden kann, soll das neue Gutachten zeigen. Empfohlen wird ein neu gefasster IT-Staatsvertrag, der einen verbindlichen digitalen Servicestandard für Deutschland festlegt. Alle E-Government-Aktivitäten müssten auf diesen digitalen Servicestandard ausgerichtet sein. Auch müssen sie laut dem Nationalen Normenkontrollrat konsequent nutzerfreundlich sein und standardisierte Schnittstellen und Komponenten wiederverwenden. Damit könne die Kommunikation auch über die föderalen Ebenen hinweg reibungslos funktionieren. Diese föderale IT-Infrastruktur soll durch ein gemeinsames Digitalisierungsbudget von Bund und Ländern getragen werden. Um den Einstieg in eine gemeinsame Finanzierung zu erleichtern, könnte der Bund einen erhöhten Anteil tragen, heißt es in dem Gutachten. Das gemeinsame Digitalisierungsbudget sei Grundlage dafür, dass alle wesentlichen Verwaltungsangebote für Bürger und Unternehmen vollständig digitalisiert werden. Ziel der empfohlenen Strategie ist es, bereits bestehende Lösungsbeispiele und E-Government-Initiativen der Verwaltungen in Deutschland zusammenzubringen und zu kostengünstigen, flächendeckenden Angeboten weiterzuentwickeln. „Eine konsequente Digitalisierung ist Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit des Staates und die Zukunftsfähigkeit Deutschlands“, kommentiert Ludewig. „Mit dem nun vorliegenden Gutachten geben wir Ideen und Empfehlungen ab, wie der digitale Aufstieg gelingen und das bestehende strukturelle Defizit in der föderalen IT-Zusammenarbeit überwunden werden kann.“ Den Willen für mutige Entscheidungen und eine entschlossene Umsetzung muss laut dem Vorsitzenden jedoch die Politik aufbringen – und dies müsse schnell geschehen, denn es sei fünf vor zwölf. Das Gutachten wurde im Auftrag des Normenkontrollrats vom Unternehmen CSC Deutschland erstellt. Es schließt an das Gutachten vom November 2015 unter dem Titel „E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg“ an (wir berichteten).





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