ThüringenBürgernahe Verwaltung ist das Ziel
Das Kabinett in Thüringen hat gestern (14. Juni 2016) den Entwurf für ein Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen beschlossen. Laut der Thüringer Staatskanzlei dient der Entwurf der gesetzlichen Verankerung der im Leitbild Zukunftsfähiges Thüringen vorgesehenen Ziele und der wesentlichen Vorgaben für eine Funktional- und Verwaltungsreform in dem Freistaat. Die Reform verfolge das Ziel, eine moderne, bürgernahe und effiziente Verwaltung zu etablieren. Sie soll den Anforderungen der Bürger und Wirtschaft entsprechen und den darüber hinaus bestehenden Daseinsvorsorgeauftrag umfassend erfüllen. Verwaltungsabläufe sollen entbürokratisiert, vereinfacht und beschleunigt werden. Um größtmögliche Bürgernähe sowie eine bestmögliche Kosteneffizienz der öffentlichen Dienstleistungen sicherzustellen, sollen innovative Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnik genutzt werden. Dafür müssten laut der Meldung der Staatskanzlei die Landes- und Kommunalverwaltungen auf dem Gebiet des E-Governments eng zusammenarbeiten. Dazu soll auch der Beirat Kommunales E-Government genutzt werden. In ihm suchen Vertreter des Landes und der Kommunen nach Lösungen, um zum Beispiel die vorhandenen elektronischen Dienste besser miteinander zu vernetzen. Wichtiger Baustein im Reformkonzept sei das Organisationsprinzip der Einräumigkeit der Landesverwaltung: Die Grenzen der regionalen Zuständigkeitsbereiche der öffentlichen Aufgabenträger einschließlich der kommunalen Gebietskörperschaften sollen übereinstimmen und sich grundsätzlich nicht schneiden. Für die Leistungsadressaten sollen immer dieselben Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Reformprozess seien die Bürgerservicebüros. Diese sollen nach dem Leitbild Zukunftsfähiges Thüringen die Bereitstellung flächendeckender kommunaler und staatlicher Leistungen gewährleisten. Darüber hinaus gebe der Gesetzentwurf den Rahmen für eine Aufgabenkritik. Damit sollen der jeweilige Aufgabenbestand und die Art und Weise der staatlichen Aufgabenwahrnehmung auf den Prüfstand gestellt werden.
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