Dienstag, 3. Juni 2025

Kreis RegensburgGemeinsame Datenschutzbeauftragte

[21.09.2016] Eine gemeinsame Datenschutzbeauftragte hat im Kreis Regensburg ihren Dienst angetreten. Elisabeth Mayer ist Ansprechpartnerin für datenschutzrechtliche Fragen und soll datenschutzrechtliches Fehlverhalten in den Kommunen und Zweckverbänden verhindern.
Landrätin Tanja Schweiger (links) begrüßt die neue Datenschutzbeauftragte Elisabeth Mayer im Regensburger Landratsamt.

Landrätin Tanja Schweiger (links) begrüßt die neue Datenschutzbeauftragte Elisabeth Mayer im Regensburger Landratsamt.

(Bildquelle: Landratsamt Regensburg)

Im Kreis Regensburg hat jetzt Elisabeth Mayer als gemeinsame Datenschutzbeauftragte für die Kreisverwaltung selbst sowie 21 Gemeinden, sieben Verwaltungsgemeinschaften mit 19 Gemeinden und sieben Zweckverbände ihren Dienst angetreten. Landrätin Tanja Schweiger hat das Kooperationsprojekt Zweckvereinbarung Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter initiiert. Wie die Kommune in Bayern meldet, hat Elisabeth Mayer bereits viel Erfahrung im Datenschutz gesammelt. Sie sei acht Jahre lang Datenschutzbeauftragte bei einem Telekommunikationsunternehmen und zwei Jahre lang Datenschutzkoordinatorin gewesen. Zudem sei sie Mitglied des Arbeitskreises Datenschutz des IT-Security-Clusters Regensburg. Mayer sei Ansprechpartnerin für datenschutzrechtliche Fragen und soll datenschutzrechtliches Fehlverhalten verhindern. Ein Teil ihrer Aufgabe besteht laut der Meldung darin, auf die Einhaltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften zum Datenschutz hinzuwirken. Sie erteile außerdem die datenschutzrechtliche Freigabe für Programme, die in den Behörden in ihrem Zuständigkeitsbereich eingesetzt werden. Auch führe sie ein Verzeichnis darüber. Nicht zuletzt werde die Datenschutzbeauftragte Schulungen zur Thematik anbieten. Elisabeth Mayer wird laut Kreisangaben zunächst in den Gemeinden mit den Bürgermeistern, den Verbandsvorsitzenden sowie den Ansprechpartnern in den betroffenen Sachgebieten Bestandsaufnahmen machen, ehe es an das Erarbeiten von Vorschlägen und Konzepten gehen soll. Für Letztere werde sie Empfehlungen geben. „Für die Umsetzung sind aber die Gemeinden, die Zweckverbände oder das Landratsamt zuständig“, erklärt sie.





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