Donnerstag, 21. August 2025

Nationaler NormenkontrollratAlarm beim E-Government

[22.09.2016] Mit Vorlage des diesjährigen Jahresberichts endet die aktuelle Mandatszeit des Nationalen Normenkontrollrats. Erneut weist das Gremium auf einen alarmierenden Rückstand beim E-Government hin.
Johannes Ludewig

Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats, übergibt Bundeskanzlerin Angela Merkel den Jahresbericht 2016.

(Bildquelle: Bundesregierung/Plambeck)

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat gestern (21. September) seinen Jahresbericht 2016 vorgelegt. Er enthält aktuelle Informationen zu Bürokratie- und Kostenbelastungen neuer gesetzlicher Regelungen der Bundesregierung im Berichtszeitraum Juli 2015 bis Juli 2016. Zugleich endete damit die aktuelle Mandatszeit des Nationalen Normenkontrollrats, der sich seit insgesamt zehn Jahren für den Abbau von Bürokratie und die Begrenzung gesetzlicher Folgekosten eingesetzt hat. Aus diesem Anlass steht der Jahresbericht unter dem Motto: 10 Jahre NKR – gute Bilanz bei Bürokratieabbau und Folgekostenbegrenzung – alarmierender Rückstand bei E-Government. In den vergangenen zwölf Monaten sind laut NKR die jährlichen Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung um insgesamt 453 Millionen Euro gestiegen. Der hohe Anstieg sei insbesondere auf ein Regelungsvorhaben zurückzuführen: Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verursache 139 Millionen Euro Folgekosten jährlich. Vom Anstieg besonders betroffen sei wie in den vergangenen Jahren die Wirtschaft. Hier haben sich die Folgekosten im Vergleich zur Vorperiode um 299 Millionen Euro erhöht, vor allem durch die Umsetzung von EU-Recht. Bei den Folgekosten für die Wirtschaft ist laut NKR im Gefolge der One-in-one-out-Regel (wir berichteten) jedoch eine positive Entwicklung festzustellen. In den eineinhalb Jahren seit Einführung der Regel sei die Entlastung der Wirtschaft um knapp eine Milliarde Euro höher ausgefallen als die Belastung. Ausschlaggebend für die Entlastung seien insbesondere die beiden Bürokratieentlastungsgesetze. Dringenden Handlungsbedarf sieht der NKR vor allem bei der weiteren Digitalisierung der Verwaltung. #bild2 „Der NKR-Jahresbericht 2016 ist bereits der vierte in Folge, in dem der Nationale Normenkontrollrat die Bundesregierung auffordert, die Digitalisierung der Verwaltung konsequenter in Angriff zu nehmen“, sagt Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats. „Das Potenzial der Digitalisierung für den Bürokratieabbau ist enorm. Spätestens seit der Flüchtlingskrise wissen wir, wie essenziell eine funktionierende IT-Infrastruktur für die moderne Verwaltung ist. Deswegen brauchen wir dringend eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen, um eine gemeinsame IT-Infrastruktur zu schaffen.“ Bund, Länder und Gemeinden müssen laut Ludewig damit aufhören, jeweils für sich die IT-Welt und ihre vielfältigen Anwendungen immer wieder neu zu erfinden. Dafür bedürfe es einer Vereinbarung auf höchster politischer Ebene, eines E-Government-Pakts für Deutschland. „Und: Wir brauchen ein gemeinsames Digitalisierungsbudget“, erklärt Ludewig weiter. „Hier könnte der Bund durchaus eine Anschubfinanzierung gewähren.“ Die Frage eines gemeinsamen Digitalisierungsbudgets muss laut dem NKR-Vorsitzenden jetzt im Rahmen der laufenden Finanzverhandlungen zwischen Bund und Ländern geklärt werden.





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