KGStProzesskatalog mit OZG-Abgleich
Seit Mai 2018 bietet der Prozesskatalog der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) einen Überblick über kommunale Steuerungs-, Leistungserstellungs- und Stützprozesse. Wie die KGSt mitteilt, soll er sowohl den Einstieg als auch die Weiterentwicklung des kommunalen Prozess-Managements erheblich vereinfachen. Anstatt sämtliche Prozesse selbst in Abstimmung zwischen Fachbereichen und Prozess-Managern zu identifizieren und zu benennen, bedürfe es nur noch des Abgleichs des vorliegenden Katalogs mit dem eigenen Aufgabenspektrum. Jetzt ist der Prozesskatalog vollständig mit dem OZG-Umsetzungskatalog des IT-Planungsrats abgeglichen. Dafür wurden laut der KGSt zunächst die knapp 1.800 Einträge des OZG-Katalogs dahingehend geprüft, ob es sich um einen kommunalen Prozess handelt, um dann zu entscheiden, welchem Prozess sie im KGSt-Prozesskatalog zuzuordnen sind. Durch dieses Mapping sei es nun möglich, klar nachzuvollziehen, welche kommunalen Produkte, Leistungen und Prozesse von der OZG-Umsetzung betroffen sind. Indem die im OZG-Umsetzungskatalog gelisteten LeiKa-Einträge konkreten Prozessen zugeordnet werden, wird laut der KGSt die mangelnde fachliche Exaktheit der LeiKa-Einträge behoben. Sind durch einen LeiKa-Eintrag mehrere Prozesse betroffen, sei dies im KGSt-Prozesskatalog nachvollziehbar. Anders als der LeiKa folge der Prozesskatalog dem KGSt-Produktplan und somit einer Struktur. Die Strukturierung des Prozesskatalogs nach dem IMK-Rahmenplan garantiere, dass die Nummerierungen von Produktgruppen, Produkten, Leistungen und Prozessen im kommunalen Umfeld einen hohen Wiedererkennungswert haben. Die im OZG-Umsetzungskatalog nach Lebenslagen sortierten Einträge sollen sich so leichter auf die Organisationsstrukturen der Verwaltung übertragen lassen.
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