Donnerstag, 15. Januar 2026

Mecklenburg-VorpommernFederführung für Bauen und Wohnen

[30.10.2018] Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) übernimmt Mecklenburg-Vorpommern die Verantwortung für den Bereich Bauen und Wohnen. Das ist auf der Herbstsitzung des IT-Planungsrats beschlossen worden.

Mecklenburg-Vorpommern übernimmt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die Federführung für das Themenfeld Bauen und Wohnen. Dies wurde laut dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes auf der Sitzung des IT-Planungsrats (wir berichteten) beschlossen. In dem Themenbereich seien insgesamt 58 Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Dazu zählen zum Beispiel die Baugenehmigung oder die Ummeldung nach Umzug.
„Ziel der Digitalisierung in der Verwaltung ist es, dass künftig mit einem Antrag nicht nur eine Leistung bearbeitet wird, sondern alle Leistungen, die direkt damit zusammenhängen“, sagt die IT-Beauftragte der Landesregierung Ina-Maria Ulbrich. „Damit bringt die Digitalisierung auch für diejenigen Vorteile, die ihre Anträge nicht online stellen. „Mit der Ummeldung des Wohnsitzes könnte beispielsweise die Ummeldung des Fahrzeugs oder des Anwohnerparkausweises verbunden werden.“ Bei der Digitalisierung der Leistungen orientiere man sich nicht an der Verwaltungssicht, sondern an der Lebens- und Geschäftslage der Bürger und Unternehmen.
Wichtig ist laut Ulbrich außerdem, dass alle Ebenen zusammenarbeiten. „Auch in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten wir eng mit den Kommunen zusammen, im Bereich Bauen etwa mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg“, sagt die IT-Beauftragte. In der Kommune wird derzeit ein virtuelles Bauamt errichtet. In diesem Projekt hat der Landkreis laut Ministeriumsangaben fachbereichsinterne Abläufe analysiert und optimiert, um zeit- und ressourcenintensive Prozessschritte zu vermeiden. Bis zum Projektende voraussichtlich im kommenden Jahr soll den Bürgern und Unternehmen neben digitalisierten Bauleitplanverfahren unter anderem eine beschleunigte Antragstellung zu Ausnahmegenehmigungen angeboten werden. Die neu konzipierten Leistungen sollen auch über die MV-Plattform nutzbar sein, die im kommenden Jahr an den Start gehen soll. „Wir sind bereits mitten im Prozess“, sagt Ulbrich. „Mit Kommunen und unserem Dienstleister, dem Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern, arbeiten wir intensiv an der Plattform.“





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