BürokratieabbauDrittes Entlastungsgesetz
Für weniger Akten und mehr digitale Verfahren soll das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) sorgen, auf welches sich jetzt die Bundesregierung verständigt hat. „Mit dem Gesetz werden Unternehmen spürbar von Bürokratie entlastet. Das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz ist ein gemeinsamer Erfolg der Bundesregierung, der sich von seinem Entlastungsvolumen her sehen lassen kann: Die Unternehmen werden um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlastet – Zeit und Geld, die ihnen nun für ihre Kernaufgaben zur Verfügung stehen“, sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. „Wir dürfen uns auf diesem Erfolg aber nicht ausruhen. Das Bürokratieentlastungsgesetz III ist ein erster wichtiger Schritt, mit dem ich bereits einige Bereiche aus den Eckpunkten meiner Mittelstandsstrategie umsetze. Wir brauchen aber auch weitere Entlastungen. Hierfür setze ich mich ein, denn Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe.“ Zentrale Bausteine des BEG III sind laut Ministerienangaben die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke und digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe. Zudem müssen Gründer künftig nur noch vierteljährlich ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
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Gesetzentwurf des Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes (PDF, 259 KB)
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