Freitag, 27. Juni 2025

Kreis RecklinghausenOnline-Anträge auf ALG II

[09.12.2020] Das Jobcenter im nordrhein-westfälischen Kreis Recklinghausen ermöglicht jetzt die Antragstellung auf Arbeitslosengeld II am PC oder Tablet. Das neue Portal führt die Bürger dabei Schritt für Schritt durch den Online-Antrag.
Das Jobcenter im Kreis Recklinghausen ermöglicht die Antragstellung auf ALG II am PC oder Tablet.

Das Jobcenter im Kreis Recklinghausen ermöglicht die Antragstellung auf ALG II am PC oder Tablet.

(Bildquelle: Kreis Recklinghausen)

Bürger, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende benötigen (Arbeitslosengeld II), haben im nordrhein-westfälischen Kreis Recklinghausen ab sofort die Möglichkeit, einen Erstantrag papierlos am PC oder Tablet auszufüllen und digital an das Jobcenter zu senden. Das im Online-Service neu eingerichtete Antragsportal ist über die Internet-Seite des Jobcenters Kreis Recklinghausen zu erreichen. „Damit geht unser kommunales Jobcenter einen weiteren Schritt zu einem besseren digitalen Service für die Bürgerinnen und Bürger“, sagt Landrat Bodo Klimpel. „Ich freue mich sehr, dass das digitale Antragsportal des Jobcenters jetzt, in der für viele Menschen schwierigen Zeit der Corona-Pandemie, erfolgreich eingerichtet worden ist. Der Service erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern in allen kreisangehörigen Städten den Zugang zu den wichtigen Leistungen des Jobcenters.“

Verbindung mit E-Akte

„Die Kolleginnen und Kollegen haben intensiv daran gearbeitet, schnellstmöglich eine benutzerfreundliche und ebenso sichere, datenschutzkonforme Lösung für einen digitalen Leistungsantrag anzubieten“, sagt Dominik Schad, Leiter des Jobcenters Kreis Recklinghausen. „Der Online-Antrag steht ab sofort zur Verfügung. Er wird für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Mitarbeitenden in Verbindung mit der E-Akte vieles vereinfachen. Der digitale Antrag wird aber den persönlichen Kontakt der Mitarbeitenden mit den Bürgerinnen und Bürgern – sei es telefonisch oder in einem persönlichen Gesprächstermin – nicht vollständig ersetzen“, erklärt Schad.
Direkt zum Online-Antrag gelangen Bürger mit einem internetfähigen Gerät – PC oder Tablet. Von dort aus werden sie zum Portal der Plattform civento weitergeleitet, auf welcher der Online-Antrag hinterlegt ist. „Wir haben uns einem Pilotprojekt des hessischen Gebietsrechenzentrums ekom21 angeschlossen, das allen kommunalen Jobcentern in Deutschland die Nutzung des Portals ermöglicht. Diese Plattform wird kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert“, erläutert Schad die technischen Hintergründe.

Übersichtlich gestaltet

„Viel wichtiger ist aber, dass die Bürger das Portal mit nur einem Klick erreichen und hier nun in einem übersichtlich gestalteten Prozess Schritt für Schritt durch den Antrag geführt werden. Dabei stehen Erläuterungen und Hilfstexte zum besseren Verständnis zur Verfügung“, so Schad. Alle Antragsdaten werden online eingegeben, so der Bericht aus dem Kreis Recklinghausen. Auch notwendige Unterlagen und Nachweise – zum Beispiel der Mietvertrag – könnten direkt mit hochgeladen werden, wenn sie als digitale Dokumente zur vorliegen. Abschließend werde der Antrag an das Jobcenter übermittelt und dabei, je nach Wohnort, direkt der zuständigen Jobcenter-Bezirksstelle in einer der zehn kreisangehörigen Städte zugeordnet und zugestellt. Hier erfolge die Bearbeitung des Antrags. Nutzer, die eine E-Mail-Adresse angeben, erhalten nach Absenden des Online-Antrags eine Eingangsbestätigung.

Einladung zum Beratungsgespräch

Die Bezirksstelle soll nach Erhalt und erster Prüfung der übermittelten Daten die Antragstellenden zu einem Beratungsgespräch einladen. In diesem Gespräch werde unter anderem die Identität festgestellt, der Antrag auf Vollständigkeit geprüft und über Rechte und Pflichten informiert, die sich aus dem Antrag ergeben. Müssten noch Unterlagen zum Antrag nachgereicht werden, könne auch dies online erledigt werden. Hierzu stehe im Online-Service des Jobcenters gesondert ein Kontaktformular mit einem Dokumenten-Upload zur Verfügung. Nach dem persönlichen Gespräch finde bei einem vollständig vorliegenden Antrag in der Bezirksstelle die abschließende Prüfung statt. Im Anschluss erhalten Antragstellende laut Kommune einen Bescheid, der auch weitere Informationen zur Auszahlung von Leistungen erhält, wenn ein Anspruch festgestellt worden ist.





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