Donnerstag, 29. Oktober 2026

ZeiterfassungDen Überblick behalten

[29.04.2021] Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung ist noch nicht in deutsches Recht umgesetzt worden. Kommunale Arbeitgeber sind dennoch gut beraten, sich vorzubereiten. Das Unternehmen MACH bietet dazu bereits eine Software-Lösung an.
Arbeitszeit muss auch im Homeoffice erfasst werden.

Arbeitszeit muss auch im Homeoffice erfasst werden.

(Bildquelle: MACH AG/Ramona Petrolle)

In Zeiten von Homeoffice und mobiler Arbeit sind die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit nicht immer klar. Das dienstliche Telefonat mit dem Chef nach Feierabend oder die schnelle E-Mail an eine Kollegin – all dies erleben auch Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung immer häufiger. Nach dem Willen der höchsten Richter der Europäischen Union (EU) gehört dies zur Arbeitszeit und muss genau dokumentiert werden.
Im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) hierzu ein Urteil mit großer Tragweite für Beschäftigte, Unternehmen und auch den öffentlichen Dienst gefällt: Er entschied, dass EU-Mitglieder die Arbeitgeber – und damit auch den öffentlichen Dienst – verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Messung der geleisteten täglichen Arbeitszeit einzuführen. Denn ohne solche Systeme könnten weder die geleisteten Stunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden ermittelt werden. Deshalb sei es für Arbeitnehmer bislang äußerst schwierig oder gar unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen. Jeder Beschäftigte habe jedoch ein Grundrecht auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, heißt es in dem Urteil. Allerdings legte das Gericht nicht fest, bis wann die Staaten eigene Regelungen erlassen müssen. Deutschland hat seine Gesetze noch nicht an das EuGH-Urteil angepasst.

EuGH-Urteil wird berücksichtigt

Bislang gibt es in Deutschland laut Arbeitszeitgesetz lediglich eine Pflicht des Arbeitgebers, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Tätigkeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aufzuzeichnen. Die eigentliche Arbeitszeit muss – mit Ausnahme bei Beschäftigten, die den Mindestlohn erhalten – nicht dokumentiert werden. Das EuGH-Urteil hat das grundlegend geändert. Es hat eine Pflicht zur systematischen Erfassung der Arbeits- und Ruhezeiten festgeschrieben, deren Umsetzung allerdings jedes Land für sich selbst regeln kann.
Letztendlich hilft das Urteil des Luxemburger Gerichts den Arbeitgebern, ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten nachzukommen. Bislang konnten in Deutschland die Einhaltung von Pausen- und Höchstarbeitszeiten nicht wirklich nachgeprüft werden. Auch wenn der Bundestag das EuGH-Urteil noch nicht in deutsches Recht umgesetzt hat, tut der öffentliche Dienst gut daran, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Denn ein Urteil des Emder Arbeitsgerichts aus dem vergangenen Jahr zeigt, dass die Vorgaben des EuGH heute schon bei Urteilen berücksichtigt werden: Das Gericht entschied gegen einen Arbeitgeber.

Erfassung aller Arbeits- und Ruhezeiten

Das Unternehmen MACH hat bei der Entwicklung seiner Software für die Zeiterfassung das EuGH-Urteil von Anfang an berücksichtigt. MACH setzt auf die positive Zeitwirtschaft, also die Erfassung aller Arbeits- und Ruhezeiten und nicht nur die der Überstunden, Urlaube und Fehlzeiten. Die Lösung bietet dabei deutlich mehr als die reine Zeiterfassung: zuschlagpflichtige Zeiten werden etwa, je nach Tarifvertrag oder anderen Vereinbarungen, automatisch erkannt. Die MACH-Zeitwirtschaft ist daher eng mit der Personalabrechnung verknüpft.
Als Software-Anbieter ist MACH in der Lage, die klassische Zeiterfassung über ein Hardware Terminal und Chipkarte problemlos zu integrieren. Bei der Arbeit im Homeoffice oder in einer Außenstelle wird die Arbeitszeit mittels eines Selfservice-Portals erfasst. Das hochkomplexe Thema der vielen unterschiedlichen Arbeitszeitmodelle in den Verwaltungen soll dabei entschärft und auf das Wesentliche reduziert werden. Schließlich ist die Arbeitszeiterfassung ein adäquates Instrument, um flexibles Arbeiten zu unterstützen. Die MACH-Lösung zur Zeiterfassung ist für jede Verwaltungsgröße grundsätzlich gleich, ob für das Rathaus einer Kleinstadt oder eine Bundesbehörde mit Tausenden Mitarbeitenden. Die Skalierbarkeit ist immer gegeben.
Interessant bleibt die Frage, inwiefern die Erfahrungen der Corona-Krise das Arbeiten in der öffentlichen Verwaltung langfristig verändern werden. Dass flexible Arbeitszeiten und das Arbeiten im Homeoffice sinnvoll miteinander vereinbar sind, hat sich jetzt gezeigt. Schon vor der Pandemie kannte die Verwaltung viele unterschiedliche Arbeitszeitmodelle – die Einstiegshürden für die so genannte Telearbeit waren aber zum Teil sehr hoch. Die Pandemie hat dies grundlegend geändert. In vielen Kommunen wurden inzwischen die Voraussetzungen für die Arbeit im Homeoffice geschaffen.

Flexible Arbeitsformen mit moderner Zeiterfassung

In einigen Bereichen wurde den Verwaltungsmitarbeitenden früher eventuell nicht genug Vertrauen in das selbstständige Arbeiten von zu Hause aus geschenkt. Nach den vergangenen Monaten haben beide Seiten hierzu eine steile Lernkurve hinter sich. Es besteht Hoffnung, dass auch künftig die Eigenverantwortung immer mehr in den Fokus rückt. Denn das EuGH-Urteil schließt Vertrauensarbeitszeit keineswegs aus: Statt starrer Dienstzeiten könnten künftig beispielsweise Arbeitszeitkorridore vereinbart werden. Die genaue Arbeitszeit kann damit jeder überprüfbar selbst festlegen.
Eine moderne Zeiterfassung hilft zum einen den Mitarbeitenden, den Überblick über ihre Arbeitszeit zu behalten und insbesondere im Homeoffice nicht die Grenzen zwischen Freizeit und Arbeit verschwimmen zu lassen. Zum anderen hilft es den Arbeitgebern, ihre Fürsorgepflicht überprüfbar wahrzunehmen. Auch wenn die Corona-Pandemie aufgrund der Impfungen hoffentlich bald eingedämmt werden kann – der Wunsch nach flexibler Arbeit wird bestehen bleiben. Es ist eine gute Chance für die öffentliche Verwaltung, dank moderner Zeiterfassung flexible Arbeitsformen zu ermöglichen und die vielfach geforderte bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. So wird die öffentliche Verwaltung ein noch attraktiverer Arbeitgeber.

Tanja Bütow ist Produkt-Managerin für HR-Software bei der MACH AG, Lübeck.




Anzeige

Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich: Fachverfahren
Deutsches Nummernschild plus Spielzeugauto auf einem Holztisch

Kfz-Zulassung: Erprobung zeigt Modernisierungspotenzial

[27.10.2026] Ein Erprobungsprojekt des IT-Planungsrats zeigt, wie sich die Kfz-Zulassung bürgerfreundlicher und effizienter gestalten lässt. Im Fokus stehen ein besserer Zugang zu digitalen Angeboten, die Bündelung von Support-Anfragen und die Digitalisierung bislang nicht online abwickelbarer Sonderfälle. Die Ergebnisse sollen in die weitere Modernisierung der Kfz-Zulassung einfließen. mehr...

Eine Gruppe von Businesspersonen sitzen an einem Tisch und besprechen sich

Lämmerzahl: Einheitliche Plattform für die Sozialverwaltung

[27.10.2026] Die geplante Sozialstaatsreform stellt Kommunen auch bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungsprozesse vor neue Herausforderungen. Der Softwareanbieter Lämmerzahl sieht in integrierten Fachverfahren einen wesentlichen Schlüssel, um gesetzliche Anforderungen effizient umzusetzen und die Sozialverwaltung langfristig zu entlasten. mehr...

BIM-LV-Container Export in CaliforniaX

G&W Software: BIM-basierte Kostenermittlung

[22.10.2026] Auf der BIM World Munich 2026 zeigt G&W Software, wie sich Mengen- und Kostenermittlungen aus digitalen Bauwerksmodellen weitgehend automatisieren lassen. Neue Funktionen der AVA-Software CaliforniaX sollen zudem den Datenaustausch zwischen Projektbeteiligten erleichtern. mehr...

bericht

Osnabrück: Basis für Finanzprozesse

[19.10.2026] Im Rahmen des Projekts RISE 4 OS stellt die Stadt Osnabrück ihre Finanzprozesse auf SAP S/4HANA Cloud Private Edition um. Neben dem Plattformwechsel stehen standardisierte Prozesse, Datenmigration und Changemanagement im Mittelpunkt. mehr...

Erbauer mit dem Kran, der mehrstöckiges Haus baut. Winter- oder Herbsthintergrund. Bauarbeiter Arbeiter mit Kran auf einem Mehrfamilienhaus. Unter blauem Himmel.

Bremen: Vorreiter bei der digitalen Baugenehmigung

[14.10.2026] Seit Juli 2026 können Bauanträge in der Stadtgemeinde Bremen ausschließlich digital eingereicht werden. Auch die Bearbeitung und Bescheidung erfolgen vollständig elektronisch. Damit setzt Bremen bereits um, was der Bund bis 2028 als verbindlichen Regelweg etablieren will. mehr...

Rendering Hallenbad Zuffenhausen

Stuttgart: BIM stadtweit auf Kurs bringen

[12.10.2026] Baden-Württembergs Landeshauptstadt Stuttgart baut den Einsatz von Building Information Modeling (BIM) weiter aus. Neben neuen Projekten stehen dabei gemeinsame Standards, eine bessere Datenqualität und eine stadtweite IT-Architektur für digitale Bauwerksdaten im Fokus. mehr...

Gruppenbild: Männer in Sackos neben Komm.ONE Werbebanner

Lübeck: Finanzwesen aus einer Hand

[12.10.2026] Die Hansestadt Lübeck hat sich für ein Finanzsoftware-Paket von Komm.ONE entschieden. Der IT-Dienstleister aus Baden-Württemberg übernimmt auch Betrieb und Support. Das Einführungsprojekt für die SAP-basierten Anwendungen startete am 1. Oktober 2026. mehr...

Gruppenfoto von Lennart Schaer, Patricia Pichottki (beide GovConnect) und Martin Kuban (ekom21).

ekom21 / GovConnect: Kooperation bei Ordnungswidrigkeiten

[06.10.2026] Die kommunalen IT-Dienstleister ekom21 und GovConnect wollen bei der Digitalisierung von Ordnungswidrigkeitenverfahren enger zusammenarbeiten. Ziel ist ein gemeinsames, cloudfähiges und sicheres Produktportfolio. mehr...

Smart Country Convention: S-Public Services verbindet digitale Verwaltungsprozesse

[05.10.2026] S-Public Services zeigt auf der Smart Country Convention Lösungen, die digitale Anträge, interne Bearbeitung und Bezahlung miteinander verbinden. Im Mittelpunkt stehen die Anwendungen PublicForms und PublicFlow sowie verschiedene digitale Bezahlverfahren. mehr...

Gruppenfoto Team Bauordnung in Detmold

Detmold: Ohne Papier zur Baugenehmigung

[30.09.2026] Ab Anfang Oktober müssen Bauanträge bei der Stadt Detmold digital eingereicht werden. Das Bauportal.NRW und die Kommunikationsplattform ELAN Classic sollen von der Antragstellung über den Austausch bis zur Bearbeitung einen medienbruchfreien Ablauf ermöglichen. mehr...

bericht

Friedhofsverwaltung: Stimmiges Gesamtkonzept

[29.09.2026] Selbst Friedhöfe sind von der Digitalisierung betroffen. Moderne, webbasierte Software hilft Friedhofsverwaltungen, ihre Aufgaben besser zu organisieren. Zudem schafft sie für Angehörige mehr Verlässlichkeit in einem sensiblen Umfeld. mehr...

Wennigsen: Ferienbetreuung digital buchen

[21.09.2026] Die Gemeinde Wennigsen setzt für die Anmeldung zur Ganztagsbetreuung in den Herbstferien die Fachsoftware NOLIS | Schulkind ein. Nach Angaben des Anbieters lagen zwischen Bereitstellung und Produktivbetrieb lediglich zwei Wochen. mehr...

Märkischer Kreis: WiNOWiG im Echtbetrieb

[15.09.2026] Der Märkische Kreis hat die Umstellung auf die Software WiNOWiG abgeschlossen. Die Lösung für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten soll schrittweise das bislang eingesetzte Verfahren SC-OWi ablösen. Weitere Kreise und Kommunen sollen folgen. mehr...

Junge Frau im Auto sitzend präsentiert ihre Führerscheinkarte

Kreis Calw: Führerscheinwesen neu aufgestellt

[08.09.2026] Der Landkreis Calw hat sein Führerscheinwesen mithilfe des kommunalen IT-Dienstleisters Komm.ONE auf ein neues Fachverfahren umgestellt. Die Einführung von KM-Fahrerlaubnis ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen im Bereich Verkehrswesen. mehr...

Ein Geschäftsmann in Startposition vor einer Startlinie

Gewerbewesen: Praxisbewährte Lösungen statt Schlagworte

[08.09.2026] Die Modernisierung und Vereinfachung von Gründungsverfahren ist aktuell ein großes Thema und wird im Rahmen des Bundesprojekts „Schneller Gründen“ derzeit in neun Pilotkommunen erprobt. Dabei sind die Voraussetzungen zur schnellen Unternehmensgründung längst vorhanden und die digitalen Prozesse werden bereits intensiv genutzt. Darauf weist jetzt das Unternehmen EDV Ermtraud hin. mehr...