Dienstag, 3. März 2026

BundSonderbericht zum Bürokratieabbau

[30.10.2023] Die Bundesregierung hat ihren Sonderbericht „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“ beschlossen. Dieser gibt einen Überblick über Maßnahmen, die abgeschlossen, geplant oder in Umsetzung sind. Der NKR bemängelt das Fehlen einer langfristigen Strategie.

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Sonderbericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus beschlossen. Der Bericht mit dem Titel „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“ will einen umfassenden Überblick über alle abgeschlossenen, laufenden und geplanten Maßnahmen schaffen, heißt es aus dem Bundesjustizministerium. Digitalisierungsprojekte spielen dabei eine Schlüsselrolle.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) und der gemeinsamen Initiative mit Frankreich zum Abbau von Bürokratie in der Europäischen Union habe die Bundesregierung bereits zwei wichtige Initiativen gestartet, um Bürokratie abzubauen. Der jetzt beschlossene Sonderbericht zeige, dass daneben noch weitaus mehr auf dem Programm stehe. „Bürokratieabbau ist eine Dauer- und Querschnittsaufgabe für die gesamte Bundesregierung. Diesem Arbeitsauftrag nehmen wir uns an“, betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann. Der Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau, Benjamin Strasser, sprach von einem drohenden Bürokratie-GAU. Es gelte, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und die Verwaltung leistungsfähiger und effektiver aufzustellen. Nur so können die Handlungsfähigkeit des Staates gesichert werden.

Ergänzung zum Bürokratieentlastungsgesetz

Im ersten Teil des Sonderberichts werden Querschnittsmaßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau aufgegriffen. Darunter fällt auch der Digitalcheck, mit dem seit Januar 2023 alle neuen Gesetzentwürfe auf ihren digitaltauglichen Vollzug geprüft werden (wir berichteten). Im zweiten Teil werden Einzelmaßnahmen nach Politikfeldern dargestellt. Dabei stehen insbesondere Digitalisierungsprojekte, Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Abbau von verzichtbaren Informationspflichten im Fokus.
Der Sonderbericht ergänzt den Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom August 2023 zu einem Eckpunktepapier für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) (wir berichteten). Dessen Ausgangspunkt war die Anfang 2023 vom BMJ durgeführte Verbändeabfrage, an der über 57 Verbände teilnahmen. Neben der Benennung von unnötiger Bürokratie konnten die Verbände auch selbst Vorschläge zur Vereinfachung von Regelungen unterbreiten. Das Statistische Bundesamt hat einen Monitoring-Bericht erstellt, der den Umsetzungsstand dieser Vorschläge darstellt. Derzeit wird an der Erstellung des Referentenentwurfs für das BEG IV gearbeitet.

Übergeordnete Strategie fehlt weiterhin

Im Rahmen seines gesetzlichen Mandats hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) zu dem nun veröffentlichten Sonderbericht Stellung genommen. Trotz der vielen Maßnahmen im Sonderbericht fehle es weiterhin an einer übergeordneten Strategie, um Bürokratie systematisch abzubauen, sagt der NKR-Vorsitzende Lutz Goebel. Es werde ein langfristiger Plan gebraucht, der über das BEG IV und diese Legislaturperiode hinausgehe. „Zudem wäre es gut gewesen, die Einzelmaßnahmen im Sonderbericht mit konkreten Zahlen zu hinterlegen und Entlastungspotenziale auszuweisen. Denn nur durch absolute Transparenz lässt sich Bürokratieabbau auch systematisch messen“, betonte Goebel.
Der NKR mahnt zudem an, die Ergebnisse der BMJ-Verbändeumfrage im Blick zu behalten. Bisher seien nur elf von rund 450 Bürokratieabbauvorschlägen in die Eckpunkte des BEG IV aufgenommen worden. In der zweiten Hälfte der Legislatur müsse die Bundesregierung weiter an der Systematisierung ihrer Bürokratieabbau-Strategie feilen. Der NKR habe der Bundesregierung bereits entsprechende Vorschläge gemacht und wolle in seinem Jahresbericht im November weitere Ideen für eine langfristige Strategie präsentieren.





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