Montag, 30. Juni 2025

NKROne-Stop-Shop für Sozialleistungen

[03.04.2024] Um im Bereich der Sozialleistungen den Aufwand für Behörden und Leistungsberechtigte deutlich zu reduzieren, ist mehr Mut zur Digitalisierung nötig, so der Nationale Normenkontrollrat. Gefordert sei etwa ein One-Stop-Shop für alle Sozialleistungen.

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat ein Gutachten mit dem Titel „Wege aus der Komplexitätsfalle – Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen“ veröffentlicht. Erstellt wurde das Gutachten von dem Beratungsunternehmen Deloitte. Am Beispiel der geplanten Kindergrundsicherung wurde der Bürokratieaufwand für die Leistungsberechtigten und die Verwaltung untersucht. Ursachen für den unverhältnismäßig hohen Aufwand sind laut NKR vor allem das verzweigte System von Zuständigkeiten sowie die unzureichende Digitalisierung der Antragstellung und des Vollzugs staatlicher Leistungen. Das Gutachten zeige Wege auf, wie sich dieser Aufwand verringern lässt.
„Der deutsche Sozialstaat ist zu bürokratisch. Seine Strukturen sind zu verworren, seine Leistungen kommen viel zu oft nicht bei den Betroffenen an. Das intransparente System von nicht aufeinander abgestimmten staatlichen Leistungen muss komplett entflochten und besser sortiert werden“, kommentiert Lutz Goebel, Vorsitzender des NKR.  
„Es geht uns dabei nicht um weniger Leistung, sondern um einfachere Strukturen, leichtere Zugänglichkeit und bessere Qualität.“ Auch die stellvertretende Vorsitzende des NKR, Sabine Kuhlmann fordert eine effizientere und strukturiertere Aufgabenverteilung zwischen den zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Kommunen.
Das Gutachten zeige nun, wie eine gute Automatisierung für einen effizienten Vollzug genutzt werden könne, erklärte der NKR-Berichterstatter für digitale Verwaltung und digitaltaugliches Recht, Malte Spitz. Es brauche verbindliche Standards und einen einheitlichen, digitaltauglichen Rechtsrahmen für alle Sozialleistungen, um den Aufwand für Leistungsberechtigte und Behörden deutlich zu reduzieren. „Die geplante Kindergrundsicherung hat das Potenzial für Vereinfachungen“, so Malte Spitz. „Allerdings braucht es noch mutigere Ansätze wie einen digitalen Zugang und One-Stop-Shop für alle Sozialleistungen und die Bereitstellung einer automatisierten Einkommensprüfung als nachnutzbaren Basisdienst.“





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