BerlinBeihilfe ohne Medienbrüche

In Berlin lassen sich Beihilfeangelegenheiten sicher und medienbruchfrei digital regeln – vom Antrag bis zum Bescheid.
(Bildquelle: Landesverwaltungsamt Berlin)
Das Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA) schließt mit dem Release einer neuen Beihilfe-App die Volldigitalisierung der Beihilfe erfolgreich ab. Die App ermöglicht es Beihilfeberechtigten, Anträge vollständig digital zu stellen und auch Beihilfebescheide digital zu empfangen. Damit setze das Land Berlin einen weiteren Meilenstein aus dem Personalentwicklungsprogramm 2030 – kurz: PEP 2030 – um. Seit Juli 2024 steht mit dem Beihilfeantrag Online (BAO) bereits eine digitale Lösung zur Verfügung, mit der insbesondere Pflegeanträge komfortabel online eingereicht werden können. Mit der aktuellen App-Version wird nun auch der digitale Rückkanal realisiert. Rund 70.000 Nutzerinnen und Nutzer der bisherigen App erhalten mit der neuen Version eine vollständig medienbruchfreie Lösung – vom Antrag bis zum digitalen Bescheid.
Die Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Beihilfe ist laut der Senatsverwaltung für Finanzen ein zentrales Projekt auf dem Weg zum modernen Landespersonalservice. Die App bietet neben der papierlosen Antragstellung und Bescheidübermittlung auch eine verbesserte Übersicht über den Bearbeitungsstand eingereichter Anträge. Für die Nutzung ist eine einmalige Registrierung notwendig. Nach erfolgreicher Prüfung der Registrierungsdaten erhalten Nutzerinnen und Nutzer ein Aktivierungsschreiben per Post. Die Aktivierung der App erfolgt dann durch Eingabe eines QR-Codes oder eines Aktivierungscodes. Bereits heute gehen über 70 Prozent aller Beihilfeanträge digital beim LVwA ein. Mit der neuen App soll dieser Anteil weiter steigen. Vor dem Hintergrund wachsender Antragszahlen – unter anderem durch die zunehmende Verbeamtung von Lehrkräften – setzt das Landesverwaltungsamt zudem auf den weiteren Ausbau interner Automatisierung und plant den Einsatz KI-gestützter Prozessunterstützung. Die neue Beihilfe-App kann über die üblichen App-Stores bezogen werden.
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