Samstag, 18. April 2026

DigitalisierungZehn-Punkte-Plan von Vitako

[10.10.2025] Im Rahmen eines Zehn-Punkte-Plans hat die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, Vorschläge für eine gezielte Förderung der Digitalisierung erarbeitet. Als wichtiger Aspekt wird dabei die ebenenübergreifende Zusammenarbeit betont.
Mehrere Zahnräder liegen neben- und übereinander.

Arbeiten alle Ebenen zusammen, gelingt die Digitalisierung.

(Bildquelle: Petr/stock.adobe.com)

Bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung geht es um mehr als Onlineformulare oder Portale für einzelne Leistungen. Sie verlangt vielmehr einen tiefgreifenden Umbau des Verwaltungshandelns, bei dem Prozesse, Strukturen, Zuständigkeiten und Infrastrukturen interföderal neu gedacht werden müssen. Welche Elemente für die flächenwirksame Umsetzung der Digitalisierung hierzulande wesentlich sind, hat die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, in einem Zehn-Punkte-Plan festgehalten.

Ob die Digitalisierung gelingt, wird nicht allein auf Bundesebene oder in Strategiepapierrunden entschieden, sondern vor allem dort, wo die Verwaltungsleistungen tatsächlich erbracht werden: in den Kommunen. Hier zeigt sich den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen unmittelbar, ob das Versprechen der digitalen Transformation eingelöst oder erneut vertagt wird. Das macht Kommunen und kommunale IT-Dienstleister zu zentralen Akteuren der Digitalisierung. Sie kennen die Bedarfe, haben Praxiswissen, verfügen über belastbare Infrastrukturen und sind darüber hinaus bereit, Verantwortung zu übernehmen. Als digitaler Schlüsselfaktor müssen sie deshalb frühzeitig in alle strategischen Entscheidungsprozesse zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung eingebunden werden.

Für die Verwaltungsdigitalisierung braucht es klar definierte Verantwortlichkeiten mit verbindlichen, aber föderal anschlussfähigen Entscheidungswegen. Daran mangelte es bislang. Nun könnte das neu geschaffene Digitalministerium für politische Führung sorgen. Dafür muss es eine entscheidende Rolle in der Governance sowie der Entwicklung einer kohärenten Digitalstrategie spielen. Es sollte sowohl für die Förderung zentraler digitaler Projekte als auch für die Koordination der verschiedenen föderalen Ebenen verantwortlich sein.

Umsetzbarkeit auf kommunaler Ebene

Das Digitalministerium erarbeitet leistungsfähige digitale Infrastrukturen, die das Fundament der digitalen Transformation darstellen. Hier ist der Deutschland-Stack ein wichtiger Ansatz. Er ist allerdings nicht als technisches Produkt zu verstehen, sondern als Verwaltungsplattform, die Basiskomponenten interoperabel bereitstellt und eine föderale Nutzung ermöglicht. Für die kommunale Praxis bedeutet das: Fachverfahren müssen anschlussfähig werden und digitale Signaturen, Payment-Module, Authentifizierungsmöglichkeiten sowie Postfächer verlässlich, zugänglich und integrationsfähig vorliegen. Neben der Software müssen eine organisatorische Architektur, die Beteiligung, die Entwicklung und der Betrieb gemeinsam adressiert werden.

Für den Anschluss und die Integrationsfähigkeit vorhandener Lösungen benötigen die Kommunen Projektmittel. Aber auch darüber hinaus sind sie auf eine verlässliche, langfristige und angemessene finanzielle Grundlage für die Digitalisierung angewiesen. Um dies sicherzustellen, schlägt der Zehn-Punkte-Plan höhere Steueranteile für Kommunen, gezielte Fonds für die digitale Infrastruktur und neue Wege der interkommunalen Kofinanzierung vor.

Im Sinne der Effizienz muss die digitale Verwaltung neu konzipiert werden. Prozesse werden in diesem Zuge nicht nur digitalisiert, sondern von Anfang bis Ende nutzerzentriert, medienbruchfrei und interoperabel gestaltet. Standardisierte Schnittstellen und offene Plattformen sind dafür unerlässlich. Diese digitale Ende-zu-Ende-Verwaltung entlastet Verwaltungen, Bürger und Unternehmen gleichermaßen. Die Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes bleibt deshalb – bei allen bekannten Schwierigkeiten – eines der zentralen Digitalisierungsvorhaben dieser Legislaturperiode. Dabei braucht es aus Sicht von Vitako klare Regeln und realistische Fristen. Auch muss die Umsetzbarkeit auf kommunaler Ebene fortlaufend überprüft werden. Um Fortschritte sichtbar zu machen, sind alle Maßnahmen vor und während ihrer Umsetzung kontinuierlich anhand klar definierter Erfolgsfaktoren zu evaluieren. Die Kriterien für dieses Monitoringsystem müssen gemeinsam auf föderaler Ebene definiert werden.

Gemeinsames Handeln ist die Basis

Ein weiterer strategischer Leitgedanke des Zehn-Punkte-Plans ist die Digitale Souveränität. Soll diese Sicherheit, Nachnutzbarkeit und Innovation ermöglichen, muss der Einsatz von Open-Source-Lösungen gezielt gefördert werden. Geeignete Anwendungsfelder sind Greenfield-Projekte, digitale Basisdienste oder modulare Verwaltungsportale. Wichtig sind hier tragfähige Wartungsmodelle, verlässliche Entwickler-Communities und verbindliche Qualitätsstandards.

Besondere Verantwortung trägt die öffentliche Verwaltung hinsichtlich der Informationssicherheit und des Datenschutzes. Verbindliche, einheitliche und hohe Sicherheitsstandards sind daher auf allen Ebenen unerlässlich. Die kommunale IT ist als Teil der Kritischen Infrastruktur zu betrachten und braucht eigene Vorgaben. Vitako empfiehlt hier abgestufte Sicherheitsstandards, die nach Risikoprofil, personeller Ausstattung und technischer Komplexität unterscheiden. Der Bund ist gefordert, dafür benötigte Mittel zur Verfügung zu stellen.

In Summe plädiert Vitako für ein gemeinsames Handeln von Bund, Ländern, Kommunen und EU. In den vergangenen Monaten ist der Austausch zwischen den kommunalen IT-Dienstleistern, den kommunalen Spitzenverbänden und der Politik intensiver geworden. Diese Dynamik gilt es zu nutzen, damit die Digitalisierung von föderaler Kooperation, kommunaler Expertise und politischer Entschlossenheit getragen werden kann. Soll Deutschland seinen digitalen Rückstand aufholen, braucht es ein abgestimmtes Zielbild, das digitale Ökosysteme von der Kommune bis zum Bund integriert. Auch rechtlich abgesicherte Standards, klare Governance-Regeln, verbindliche Entscheidungen und tragfähige Finanzierungsmodelle samt langfristiger Investitionen sind wichtig, damit die digitale Verwaltung nicht nur punktuell, sondern auch strukturell wirken kann. Fortschritte sind hier kein Selbstzweck, sondern essenziell für die staatliche Souveränität und den Erhalt unserer demokratischen Strukturen.

Lars Hoppmann ist Geschäftsführender Vorstand der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako.


Stichwörter: Politik, Vitako


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