Montag, 8. Juni 2026

Baden-WürttembergKommunen als Treiber der Entbürokratisierung

[20.10.2025] In Baden-Württemberg wurde das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz beschlossen. Damit erhalten Kommunen und Zweckverbände mehr Flexibilität bei der Neugestaltung und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren. Sich bewährende Neuerungen sollen landesweit umgesetzt werden.
Fachwerkhäuser im historischen Stadtzentrum von Backnang, mit Rathaus und Marktplatz

Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz soll es Kommunen in Baden-Württemberg ermöglichen, neue Formen der kommunalen Aufgabenerledigung und Zusammenarbeit zu erproben.

Beispielhaft: Stadtzentrum und Rathaus von Backnang

(Bildquelle: aldorado10/123rf.com)

Der Landtag Baden-Württemberg hat in zweiter Lesung das vom Innenministerium eingebrachte Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz beschlossen. Das Gesetz eröffnet Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden die Möglichkeit, neue Lösungswege zu testen, um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, zu vereinfachen und kostengünstiger zu gestalten. Das sei ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau, so das Innenministerium. Innenminister Thomas Strobl sprach von einer Chance, Bürokratie nicht nur zu beklagen, sondern den Bürokratieabbau gemeinsam aktiv anzugehen. Dabei müsse man offen auf die möglichen Ergebnisse blicken: „Was genau am Ende im Einzelnen dabei herauskommen wird, wissen wir heute noch nicht – doch es ist eine Chance. Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz schafft ein Angebot für unsere Gemeinden und Landkreise – ein Angebot, das sie sich ausdrücklich vom Land gewünscht haben. Die Kommunen, die am nächsten an den Menschen dran sind, wissen selbst am besten, wo ihnen der Schuh drückt, wo belastende landesrechtliche Regelungen einer innovativen, schnellen und bürgerfreundlichen Verwaltung vielleicht entgegenstehen“, so Thomas Strobl anlässlich der Beschlussfassung.

Rechtssicherer Rahmen für Innovation

Das Gesetz gibt Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden die Möglichkeit, neue Formen der Aufgabenerledigung und der Zusammenarbeit auszuprobieren. Es schafft einen rechtssicheren Rahmen für Experimente und Innovationen und setzt dabei vor allem auf den kommunalen Sachverstand und die Initiative der kommunalen Ebene. Wenn keine höherrangigen Rechtsgüter oder sonstige gewichtige Gründe entgegenstehen – dies ist in einem Rechtsstaat stets zu prüfen – dann gibt es vom Ministerium eine Genehmigung und die Kommune kann probeweise für bis zu vier Jahre von der genannten Regelung abweichen. Die Erprobungen werden dokumentiert und ausgewertet. Von den gewonnenen Erfahrungen sollen auch andere Kommunen profitieren. „Wenn sich eine Idee bewährt, wird sie landesweit und dauerhaft umgesetzt. So geht Entbürokratisierung von der Kommune für das ganze Land aus“, so der Innenminister.





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