Sonntag, 26. Juli 2026

HessenStandardbefreiung online beantragen

[09.03.2026] Hessens Kommunen sollen die Möglichkeit haben, neue Wege der Aufgabenerfüllung zu erproben. Die so genannte Standardbefreiung erlaubt es kommunalen Körperschaften, von landesrechtlichen Regelungen abzuweichen, um Abläufe zu modernisieren und Bürokratie abzubauen. Dazu gibt es jetzt einen unkomplizierten Online-Antrag.
Blick von hinten auf eine männliche Figur im Anzug, die in einem Tunnel aus Papieren steht, am Ende des Tunnels ist Licht.

Mit der Standardbefreiung sollen Kommunen mehr Spielraum erhalten, ihre Aufgaben pragmatisch, effizient und bürgernah zu erfüllen.

(Bildquelle: mikkiorso/123rf.com)

Im Februar hat der Hessische Landtag das Kommunale Flexibilisierungsgesetz (KommFlexG) beschlossen. Ein Teil des KommFlexG ist das sogenannte Standardbefreiungsgesetz: Auf Antrag können sich kommunale Körperschaften für bis zu vier Jahre von landesrechtlichen Standards befreien lassen. Damit soll es den Kommunen laut Innenministerium ermöglicht werden, vor Ort bestehende bürokratische Hürden abzubauen und dafür passgenaue Lösungen zu finden. Die Kommunen können dabei selbst den Weg vorgeben, welche Standards sie als zu bürokratisch empfinden und von welchen sie sich befreien möchten.

Nun sind die neuen Vorschriften in Kraft getreten. Damit wurde auch ein neues digitales Antragsverfahren zur Standardbefreiung live geschaltet. „Ab sofort können Kommunen online einen Antrag auf Standardbefreiung stellen. Mit diesem Ansatz schaffen wir spürbare Entlastungen für die kommunale Ebene und geben den Verwaltungen vor Ort mehr Spielraum, ihre Aufgaben pragmatisch, effizient und bürgernah zu erfüllen“, sagt Kommunalminister Roman Poseck.

Spürbare Entlastungen für die kommunale Ebene

Das Verfahren ist bewusst einfach und praxisnah gestaltet, heißt es vonseiten des Innenministeriums. Auf der Webseite des Antragsverfahrens wird ein Musterantrag ausgefüllt, in dem kurz dargestellt wird, warum eine bestimmte Vorschrift zu bürokratisch ist und wie der eigentliche Zweck auch ohne diese Regel erreicht werden kann. Dabei gelte ein klarer Rahmen: Die Sicherheit der Menschen muss gewährleistet bleiben, das Gemeinwohl darf nicht beeinträchtigt werden und der Normzweck muss weiterhin erfüllt werden. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Befreiung für bis zu vier Jahre erteilt werden. Anschließend wird geprüft, ob sich die vereinfachten Verfahren bewährt haben. Ist das der Fall, sollen erfolgreiche Standardbefreiungen dauerhaft allen Kommunen zugutekommen.

Mut zur Entbürokratisierung stärken

Besonders innovative Städte, Gemeinden oder Landkreise können als Modellkommunen vorangehen, so das Innenministerium. Sie erhalten die Möglichkeit, sich gleichzeitig von Standards in mehr als zehn verschiedenen Gesetzen, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften befreien zu lassen. Damit will das Land diesen Kommunen das Verfahren noch einmal zusätzlich erleichtern. Mit dem Innenministerium soll den Kommunen ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung stehen, der die Abstimmung innerhalb der Landesregierung übernimmt. Das erspare langwierige Zuständigkeitsklärungen – anders als in manchen anderen Bundesländern, in denen Kommunen zunächst die zuständige Behörde finden müssen.





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