OECDLeitlinie für E-Government
Die Delegierten aus über 30 OECD-Ländern haben jetzt zehn strategische Grundsätze für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) festgehalten. Das meldet die Schweizer Internet-Zeitung der Region Aargau-Schweiz soaktuell. Langfristiges Ziel des Grundlagenpapiers „OECD Principles on Digital Government Strategies“ ist es, Grundsätze für alle OECD-Staaten aufzustellen, die den Nutzen von Bevölkerung und Wirtschaft bei der Umsetzung von E-Government in das Zentrum rücken. Die darin enthaltenen Leitlinien folgen drei Stoßrichtungen: Als erstes Ziel wird die Etablierung einer transparenten, offenen Verwaltungstätigkeit aufgeführt. Durch die vermehrte Bereitstellung frei zugänglicher Behördendaten soll das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung gestärkt werden. Zweitens soll das Grundlagenpapier die Bedeutung einer gesamtheitlichen Strategie zur Re- und Neuorganisation der Verwaltung unterstreichen. Für eine erfolgreiche Entwicklung von E-Government seien sowohl die politische Unterstützung als auch die Abstützung in den Verwaltungsstellen selbst zentral. Ein dritter Fokus gelte der Wirtschaftlichkeit von E-Government-Lösungen. Die strategische Projektführung, die ein Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit einer einzuführenden IKT-Lösung richtet, soll verstärkt werden. Dadurch soll es möglich werden, positive Renditen bei Investitionen im Bereich E-Government zu gewährleisten. Laut den OECD-Grundsätzen sollen zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Mehrwert generierenden IKT-Einsatz in der öffentlichen Verwaltung laufend überprüft und aktualisiert werden. Auf der Tagung hat laut soaktuell eine rege Diskussion zwischen den IKT-Verantwortlichen der OECD-Staaten und Partnerländern aus Europa, Nord- und Südamerika, Asien und Australien sowie den E-Government-Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft stattgefunden. Das Strategiepapier gehe nun für eine breitere Konsultation zurück in die OECD- und Partnerländer. Der Vernehmlassungsprozess dauert bis 20. Dezember 2013. Darauf folge die Finalisierung der Leitsätze und die Planung der nächsten Schritte, inklusive der Verabschiedung durch den OECD-Rat.
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