Mittwoch, 1. April 2026

Frankfurt am MainBaumfällantrag wird digital

[25.04.2024] Das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main bietet die Möglichkeit, Anträge zur Fällung eines von der Baumschutzsatzung geschützten Baums online einzureichen.
Frankfurt am Main: Ab einem bestimmten Stammumfang darf ein Baum nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden.

Frankfurt am Main: Ab einem bestimmten Stammumfang darf ein Baum nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt werden.

(Bildquelle: Stadt Frankfurt am Main, Stefan Cop)

In der Stadt Frankfurt am Main können Anträge zur Fällung eines von der Baumschutzsatzung geschützten Baums ab sofort mittels eines neuen digitalen Antrags­verfahrens beim Umweltamt eingereicht werden. Das teilt die hessische Stadt mit. Bislang mussten Anträge für Baumfällungen mittels eines Formblatts im Umweltamt gestellt werden. Jetzt biete die Abteilung Naturschutz und Biodiversität eine Bearbeitungsmaske für die Antragstellung sowie ein Programm für eine digitale Bearbeitung. Möglich wurde dies durch die Zusammenarbeit des Umweltamts mit dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik.
Digital gestellte Anträge würden direkt registriert und den Baumpflegerinnen und Baumpflegern der Fachabteilung zugestellt. Diese können die Unterlagen vor Ort auf ihrem Tablet aufrufen, die Anträge fachlich prüfen und Entscheidungen dokumentieren. Mit der Digitalisierung würden Bearbeitungsschritte und Zeiten für Aktenverwaltung und Dokumentation eingespart.
Im Schnitt sind in den vergangenen Jahren in der Abteilung Naturschutz und Biodiversität rund 1.500 Anträge pro Jahr eingegangen, teilt die Stadt mit. Dabei werde über rund 3.000 Bäume entschieden. Entscheidungen fallen fast ausschließlich nach Ortsterminen und Gesprächen mit Antragstellenden. Das digitalisierte Antragsverfahren erleichtert auch hier die Kommunikation und Entscheidungsgeschwindigkeit.





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