tktVivaxBedarfsorientiert fördern
In den Fokus der Gigabitstrategie der Bundesregierung sollte die bedarfsorientierte Förderung rücken, nicht die im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition vorgesehenen Potenzialanalysen, die zur Beurteilung der Förderfähigkeit ganzer Regionen herangezogen werden sollen. Das fordert die tktVivax Group und hat ein Konzept erstellt, wie das Verfahren durch die parallele Einbeziehung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus deutlich beschleunigt und gleichzeitig Fördermittel eingespart werden könnten.
„Wird der Fokus auf den Ausbau von Flächen gelegt, besteht die Gefahr, das ganze Regionen abgehängt werden, weil ihnen die Förderfähigkeit abgesprochen wird, sich der eigenwirtschaftliche Ausbau aber nur in Teilbereichen lohnt“, erläutert Dirk Fieml, CEO der tktVivax Group und Vorsitzender des Arbeitskreis Glasfaser Deutschland AK GAD. Er empfiehlt gleichzeitig, die Digitalisierung des Förderverfahrens schnell voranzutreiben und dabei auf die Standardisierung der Verfahren von Bund und Ländern zu achten. Das Digitale Grundbuch ist aus Sicht von tktVivax jedoch ungeeignet, den Breitbandausbau zu beschleunigen. „Bis dieses zentrale Digitale Grundbuch funktioniert, vergehen Jahre. Denn bislang fehlt es an der notwendigen Datenbasis und den Standards, um automatisiert die jeweils aktuellen Daten aus den Kommunen und Ländern zusammenzuführen“, begründet Dirk Fieml den Vorstoß.
Interessenbekundungsverfahren einführen
Im Rahmen der bedarfsorientierten Förderung sollte es die verpflichtende Einführung eines Interessenbekundungsverfahrens geben, zum Beispiel über ein Bürgerportal. Dieses werde online gestellt, sobald die Kommune oder das Stadtwerk einen 3.3-Förderantrag angeschoben hat, um die Fördermittel für die Beratung zu erhalten, und die Markterkundung durchgeführt wird. Schon zu diesem Zeitpunkt werde das Portal offensiv beworben, damit Bürger ihr Interesse an einem Glasfaseranschluss bekunden können, ohne dass dies bereits verpflichtend wäre. Auf diese Weise ist es laut tktVivax nicht nur möglich, den tatsächlichen Bedarf bereits sehr früh im Verfahren zu ermitteln, sondern auch weitere relevante Informationen abzufragen, etwa zur bestehenden und benötigten Bandbreite. Parallel dazu starte die Kommune ein Interessenbekundungsverfahren für den eigenwirtschaftlichen Ausbau. Finde sich ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das hier aktiv werden möchte, verpflichtet es sich in diesem Zusammenhang, kurzfristig in die Vorvermarktung zu gehen. Die Erfolge aus der Interessenbekundung im Bürgerportal sowie die Ergebnisse der Markterkundung und der Vorvermarktung werden verschnitten. Das Ergebnis ist laut tktVivax ein relativ genaues Bild, wo sich ein eigenwirtschaftlicher Ausbau lohnt und wo Förderung nötig ist. Und vor allem, wo auch ein Bedarf ist.
Die Kommune oder das Stadtwerk könne dann ganz gezielt die Förderung für alle unterversorgten und unwirtschaftlichen Adressen beantragen, bei denen der Bedarf ebenfalls bereits über die Meldung im Portal oder durch einen Vorvertrag mit dem Partner nachgewiesen ist. Auf dieser Basis könne die Kommune auch in die Ausschreibung des geförderten Ausbaus gehen, wobei der Kooperationspartner, der die Vorvermarktung durchgeführt hat, zur Teilnahme am geförderten Vergabeverfahren verpflichtet wird. Grundsätzlich ist es nach Angaben von tktVivax möglich, bereits mit dem eigenwirtschaftlichen Ausbau loszulegen, bevor die Förderung genehmigt ist. Die Erschließung der geförderten Anschlüsse folge, sobald die Mittel genehmigt wurden.
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