SachsenDie Richtung stimmt

In Sachsen zeigt sich: Zusammenarbeit ist wichtig auf dem Weg der Verwaltungsmodernisierung.
(Bildquelle: PEAK Agentur für Kommunikation)
Auf Freiwilligkeit der IT-Nutzung sollte man vor allem beim Bürger setzen, nicht immer aber bei der Verwaltung. Für den Bürger ist es wenig attraktiv, eigene IT-Instrumente vorzuhalten, ohne zu wissen, wann und wo er sie in der Kommunikation mit der Verwaltung nutzen kann. Hier bedarf es der Klarheit und Stabilität der einsetzbaren Instrumente – auch über die einzelnen Verwaltungsebenen hinaus. Nach dem E-Government-Gesetz des Bundes ist am 9. August 2014 das Sächsische E-Government-Gesetz in Kraft getreten. Sachsen ist damit bundesweit zum Vorreiter geworden. Das Gesetz verfolgt insbesondere Regelungsziele in den Bereichen Zusammenarbeit, Datenschutz und Informationssicherheit, um die durchgängig elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren von der Antragstellung bis zur Begleichung von Gebühren sowohl im Verhältnis zum Bürger als auch innerhalb der Verwaltung zu ermöglichen und für die Verwaltungsseite verpflichtend zu regeln. Es stehen zentral betriebene IT-Infrastrukturen, vor allem die E-Government-Basiskomponenten, bereit. Letztere können aufgrund der Vereinbarung zur Mitnutzung auch durch Behörden auf kommunaler Ebene eingesetzt werden. Das wirkt sich positiv auf Wirtschaftlichkeit und Standardisierung im IT-Bereich aus. Mit der Strategie für IT und E-Government wurden ferner Schwerpunkte festgelegt, denen sich der Freistaat Sachsen kurz-, mittel- und langfristig widmet. Noch wichtiger: Es wurde ein Pfad festgelegt, den die Ressorts gemeinsam beschreiten. Nicht zuletzt wurden und werden auf Basis der Verwaltungsvorschrift Informationssicherheit sowie der entsprechenden Leitlinie des IT-Planungsrats Strukturen entwickelt, die dem Schutz von beidem – Inhalt und Infrastruktur – dienen.
IT im Dienst der Verwaltungsmodernisierung
Verwaltungsmodernisierung, IT und E-Government waren politische Schwerpunktaufgaben in der vergangenen Legislaturperiode des Sächsischen Landtags. Insbesondere ging es darum, IT und E-Government nicht isoliert als Instrumente zu verstehen, um die konventionelle Papierkommunikation und die Papierakten elektronisch abzubilden, sondern IT bewusst in den Kontext der Verwaltungsmodernisierung zu stellen, um Potenziale zur effizienteren und konzentrierten Aufgabenerfüllung noch besser erschließen sowie Abläufe und Prozesse optimieren zu können. Aufgaben- und Strukturkritik sowie Prozess-Management und -optimierung standen in engem Kontext mit den Digitalisierungsfortschritten. In Gesprächen mit Kollegen aus anderen Bundesländern und dem Bund stellte ich fest, dass Sachsen Respekt gerade dafür gezollt wird, wie es dem Freistaat in den vergangenen Jahren gelungen ist, die IT in den Dienst der Verwaltungsmodernisierung zu stellen.
IT und E-Government finden in Sachsen einen gefestigten Rahmen in rechtlicher, institutioneller und strategischer Hinsicht vor. Weitere Handlungsnotwendigkeiten sind erkannt und entsprechende Aktivitäten auf den Weg gebracht. So kommt es in den nächsten Jahren darauf an, noch stärker medienbruchfreie, ebenenübergreifende Prozesse zu strukturieren und den Bürger dabei gezielt von Bürokratie zu entlasten – etwa über das elektronische Antragsmanagement bei komplexen Verfahren wie der Gewerbeanmeldung oder dem Baugenehmigungsantrag.
Gute Basis gelegt
Bei der vom Koalitionsvertrag 2009 vorgesehenen Konsolidierung des Staatsbetriebs Sächsische Informatikdienste sind wir ein großes Stück vorangekommen. So wurde der SID einer grundlegenden Reorganisation unterzogen. Die neue, schlankere Struktur bildet nun eine gute Basis für die Vereinheitlichung und Optimierung der Prozesse, die Intensivierung der standortübergreifenden Zusammenarbeit sowie die Homogenisierung der IT-Infrastruktur. Dies sind unverzichtbare Voraussetzungen, um IT-Leistungen zuverlässig und in hoher Qualität für die Kunden zu erbringen. Auch sollte sich der SID vollständig über Leistungsentgelte finanzieren. Um die Voraussetzungen hierfür zu schaffen, hat der SID mit Beginn des Jahres 2013 der Kameralistik den Rücken gekehrt und sein Finanzwesen auf die kaufmännische doppelte Buchführung umgestellt sowie eine Kosten- und Leistungsrechnung nach den Vorgaben des Neuen Steuerungsmodells etabliert.
Noch nicht am Ziel
Obwohl der SID in den vergangenen Jahren auf Wunsch der Ressorts zahlreiche neue Aufgaben – etwa beim Aufbau einer landeseinheitlichen Plattform VIS.SAX für die IT-gestützte Vorgangsbearbeitung oder bei der IT-Betreuung der Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2011) – übernommen und Angebote geschaffen hat, sind wir bei der planmäßigen Zentralisierung von IT-Aufgaben jedoch leider nicht ganz so gut vorangekommen, wie es zu wünschen gewesen wäre. Ein wichtiger Baustein auf dem weiteren Weg wird neben der Zuweisung umfassenderer Kompetenzen für den SID auch die Realisierung eines neuen gemeinsamen Rechenzentrums mit ausreichender Fläche sein, aufgebaut nach den Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den neuesten Standards der Energieeffizienz. Hierfür wurde in der Haushaltsplanung bereits eine wichtige Voraussetzung geschaffen.
Kommunizieren – aber sicher
Moderne Verwaltung ist ohne intensive Kommunikation undenkbar. Dabei wird von den öffentlichen Verwaltungen erwartet, dass sie Kommunikationsmöglichkeiten, die sich im gesellschaftlichen Alltag etabliert haben, auch in ihrem Tätigkeitsbereich nutzen. Klar ist aber auch, dass Daten, die Bürger und Unternehmen der Verwaltung anvertrauen, vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden müssen. Mit dem Sächsischen Verwaltungsnetz (SVN) und dem darauf basierenden Kommunalen Datennetz verfügen der Freistaat und die sächsischen Kommunen bereits seit dem Jahr 2008 über ein flächendeckendes und sicheres Datennetz. Unsere Verwaltungsdaten sind durch leistungsfähige Schutzsysteme vor dem Angriff durch Hacker und interessierte Dritte geschützt. In Sachsen wurde damit begonnen, diesen Schutz weiter auszubauen. In enger Kooperation wird derzeit zusammen mit den Kommunen ein neues, noch leistungsfähigeres und sichereres Netz, das SVN 2.0, geplant. Zudem soll künftig eine Sachsen-Cloud das Sächsische Verwaltungsnetz ergänzen und damit auch als Reaktion auf die Diskussionen rund um die bekanntgewordenen nachrichtendienstlichen Abhörskandale ein erheblicher IT-Sicherheits- und Datenschutzmehrwert geschaffen werden. Ab dem Jahr 2016 sollen Speicherplatz, E-Mails und Verwaltungsprogramme von einem zentralen Ort aus zur Verfügung gestellt werden. Die Mitarbeiter des Freistaats Sachsen sollen künftig – gleich an welchem Ort, mit mobilen Endgeräten oder vom PC aus – flexibel und sicher auf Daten und Verwaltungsprogramme zugreifen können. Überhaupt wird der mobile Zugriff auf Verwaltungsdienstleistungen und die Verwaltungsakten in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen. Dies sollte bereits bei der Konzeptionierung neuer IT-Projekte nach dem Grundsatz Mobile First Berücksichtigung finden. Zusammenfassend lässt sich also festhalten: Wir sind ein gutes Stück vorangekommen, aber noch nicht am Ziel. Immerhin: Die Richtung stimmt und ich hoffe, dass die neue Staatsregierung in Sachsen diesen Weg beherzt weitergeht.
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