Mittwoch, 10. September 2025

KasselDigital und automatisiert zum Handwerkerparkausweis

[05.03.2025] Handwerksbetriebe in Kassel können seit März Ausnahmegenehmigungen für das Parken online beantragen. Das neue, automatisierte Verfahren ersetzt die bisherige Beantragung in Papierform und erleichtert Handwerkern den Zugang zu Parkberechtigungen für ihre Fahrzeuge.
Illsutration: Handwerker steht vor seinem Fahrzeug und rauft sich die Haare.

In engen Innenstädten haben Handwerker oft Schwierigkeiten, geeignete Parkplätze zu finden.

(Bildquelle: iacomic/123rf.com)

Handwerker sind häufig darauf angewiesen, ihre Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe ihres Einsatzortes abzustellen, um Material griffbereit zu haben und leichter ein- und auszuladen zu können. Mit speziellen Handwerkerparkausweisen ist das Parken in Einzelfällen auch dort zulässig, wo es offiziell untersagt ist, etwa auf Gehwegen oder in ausgewiesenen Halteverbotszonen. In Kassel können Handwerksbetriebe seit Anfang März 2025 die Ausnahmegenehmigungen zum Parken online beantragen. Bisher mussten die Parkberechtigungen in Papierform von der Kreishandwerkerschaft erworben werden – dieses Verfahren gehört jetzt der Vergangenheit an. Die Stadt unternimmt damit einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung, und die Beantragung wird dadurch einfacher und flexibler.

Automatisiertes Verfahren

Um Ausnahmegenehmigungen zum Parken digital beantragen zu können, ist zunächst eine Registrierung erforderlich. Der jeweilige Gewerbebetrieb weist dabei seine Handwerkereigenschaft durch geeignete Unterlagen nach und legt das betriebliche Erfordernis der Ausnahmegenehmigung dar. Nach erfolgreicher Bestätigung der Registrierung durch die Straßenverkehrsbehörde bekommt der Antragsteller die Berechtigung, Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Fahrzeuge, Orte und Zeiten online zu beantragen. Dies geschieht über ein Portal, das im Auftrag der Stadt Kassel durch ein externes Unternehmen geschaffen wurde. Die Genehmigung geschieht in der Regel in einem automatisierten Verfahren nach §46 Abs. 5 StVO. Die Kontrolle der Ausnahmegenehmigungen durch das Ordnungsamt erfolgt anhand der Kfz-Kennzeichen nach demselben Prinzip wie beim Handyparken, das es bereits seit vielen Jahren in Kassel gibt.





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