KDNDigitale Sozialleistungen aus einer Hand
In Nordrhein-Westfalen arbeiten Land und Kommunen mit Unterstützung des Dachverbands kommunaler IT-Dienstleister (KDN) an der OZG-konformen Digitalisierung der Sozialleistungen. Mit der Übernahme des digitalen Wohngeldantrags – einem in Schleswig-Holstein betriebenen OZG-Dienst – wurde dabei ein wichtiger Meilenstein erreicht, teilt der KDN mit. Das Themenfeld „Arbeit und Ruhestand“ umfasse vor allem OZG-Leistungen, die sich an hilfe- und unterstützungsbedürftige Bürger richten. Diese würden sich grob fünf Lebenslagen zuordnen lassen: Arbeitsplatzverlust, finanzielle Existenzsicherung, Arbeitsplatzwechsel, Altersvorsorge und Rente oder soziale Entschädigung. Der Vollzug dieser Sozialleistungen sei unterschiedlich geregelt und verteilt auf Bundes-, Landes- und kommunale Ebene sowie freie und gemeinnützige Träger und Verbände wie beispielsweise die Caritas. Im Sozialbereich handle es sich zudem immer um besonders schützenswerte Daten. Das alles mache die Umsetzung zu einer Herausforderung.
Zentraler Zugang
Um diese Aufgabe zu meistern, würden für die OZG-Umsetzung im Themenfeld Arbeit und Ruhestand über Landesgrenzen hinweg Synergien gebündelt. Vorhandene Potenziale sind laut KDN bestmöglich genutzt, wenn die eigenen Umsetzungsinitiativen als Einer-für-Alle-Lösung möglichst vielen Kommunen bundesweit zur Nachnutzung angeboten werden. Eine wichtige Rolle spiele dabei die geplante Sozialplattform, die den Bürgern als bundesweites Themenportal einen zentralen Zugang zu Sozialleistungen ermöglicht und ihr Anliegen an die zuständigen Stellen vor Ort vermittelt. Das soziale Netz werde damit in die digitale Welt hinein erweitert, um die Menschen dort aufzufangen, wo sie Unterstützung suchen. Einige der für die Sozialplattform geplanten Leistungen würden bereits als Stand-alone-Lösung zur Verfügung stehen. Allen voran könnten in NRW das Arbeitslosengeld II und, ganz neu, das Wohngeld von Bürgern bereits digital beantragt werden.
Bundesweit einheitliche Standards
Nordrhein-Westfalen ist das einzige Land in Deutschland, in dem Menschen in der Corona-Pandemie bereits seit März 2020 Wohngeld online beantragen können, informiert der KDN. Bei rund 146.000 Wohngeldanträgen im Jahr sei das eine enorme Erleichterung für die Hilfesuchenden, aber auch für die Sachbearbeitenden in den Fachämtern. Jetzt gehe das Land den nächsten Schritt und ersetze die individuelle Landeslösung durch den inzwischen in Schleswig-Holstein nach bundesweit einheitlichen Standards entwickelten digitalen Antrag. Mit dem Einsatz dieser Einer-für-Alle-Lösung nutze das Land den Vorteil eines zentral für alle Bundesländer betriebenen Dienstes und spare damit teure Steuergelder. Die Übernahme erfolge in intensiver Zusammenarbeit mit den Pilotkommunen Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Gütersloh, Troisdorf und Wuppertal und stehe seit April 2021 allen Kommunen in NRW, und im Rahmen der Wohngeld-Allianz auch bundesweit, zur Nachnutzung zur Verfügung.
Anbindung an Fachverfahren
„Von der Vorreiterrolle Nordrhein-Westfalens profitieren jetzt alle“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium und der KDN stehen den Kommunen bei der Übernahme beratend zur Seite und haben laut KDN bereits die Anbindung an das jeweilige Fachverfahren angestoßen, um den gesamten Antragsprozess barrierefrei bis zur Ablage in die Fachakte zu gewährleisten. Am 17. Juni 2021 werde eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Kommunen stattfinden, die Einblick in den Online-Antrag gibt und die erforderlichen Schritte zur Übernahme erläutert. Für diejenigen, die an diesem Termin nicht teilnehmen können, werde die Veranstaltung aufgezeichnet, die Inhalte sollen auf der Website des KDN zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Leistungen sollen folgen
Weitere Sozialleistungen sind derzeit in den verschiedenen kommunalen Teams des KDN in der Bearbeitung und sollen mit dem Start der Sozialplattform – voraussichtlich im September 2021 – online zur Verfügung stehen. So zum Beispiel die Leistungen für Bildung und Teilhabe, die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung oder die Übernahme von Mietrückständen. Die Erarbeitung der verschiedenen Online-Anträge erfolge in Arbeitsgruppen unter Leitung des KDN beziehungsweise des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) als federführendem Ressort. Alle Kommunen seien eingeladen, sich aktiv in den einzelnen Umsetzungsprojekten einzubringen, eine entsprechende Übersicht gebe es in der offenen Datenbank des KDN. Zeitnah starte der KDN mit der OZG-Leistung „Zulassung reglementierter Berufe“, hier würden noch kompetente Fachexperten zur Unterstützung gesucht. Die Einladung zur Beteiligung gilt laut KDN ganz besonders auch für Kommunen außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen, da die angestrebten Einer-für-Alle-Lösungen von einer möglichst großen Bandbreite kommunaler Sichtweisen profitieren.
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