Montag, 16. Juni 2025

HessenDigitale Verwaltung 2020

[14.08.2015] Auf dem Weg der Verwaltungsmodernisierung setzt Hessen Maßstäbe und stellt mit der Digitalen Verwaltung Hessen 2020 eine neue E-Government-Strategie vor.

Hessens Finanzminister Thomas Schäfer und Innenminister Peter Beuth haben gestern (13. August 2015) die so genannte Digitale Verwaltung Hessen 2020 vorgestellt. Die Landesregierung will damit einen umfassenden Masterplan für digitales Verwaltungshandeln für die nächsten fünf Jahre vorlegen. „Der Dreiklang unserer E-Government-Strategie lautet: E-Services – Dienste für Bürger und Wirtschaft, E-Administration – Optimierung der Verwaltung nach innen und Open Government – Öffnung der Verwaltung nach außen“, erklärten die beiden Minister. „So machen wir unsere Verwaltung weiter schlank und fit für die Zukunft.“ Zentraler Bestandteil der neuen Agenda seien die Weiterentwicklung der bestehenden E-Services und die Etablierung neuer Dienstleistungen. Eine neue elektronische Beratung etwa soll den digitalen Verbraucherschutz stärken. Außerdem werde eine Kommunikationsplattform entstehen, mit dem Ziel eines einheitlichen Servicekontos. „Jeder Bürger soll dann rund um die Uhr sicheren Zugriff auf Leistungen der Verwaltung und seine persönlichen Verwaltungsvorgänge haben“, erklärt Innenminister Peter Beuth. Mit Blick ins Verwaltungsinnere wird unter dem Begriff E-Administration eine ganze Reihe von Projekten gesteuert. Dazu zählen die Optimierung der Personalverwaltung und die Optimierung des Rechnungswesens. „Die elektronische Personalakte soll als eines der Schlüsselprojekte innerhalb der nächsten zwei Jahre als Pilot für alle Ressorts im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport eingeführt werden“, kündigte Beuth an. Auf technischer Seite werden alle Vorhaben der neuen Strategie durch einheitliche Standards für Server und Arbeitsrechner unterstützt. Dabei stehe die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) dem Land als IT-Partner zur Seite und werde in den nächsten Jahren weiter verstärkt auf Green-IT setzen. Die Bürgerbeteiligung an politischen Entscheidungsprozessen sowie die Bereitstellung wichtiger Daten für die Wirtschaft, bilden den Rahmen des Open Government, einem weiteren Baustein der digitalen Agenda. „Mittelfristig soll hier eine hessische Strategie zur Umsetzung erarbeitet werden“, erklärten die hessischen Minister.

E-Government-Gesetz geplant

Ein ebenfalls zentrales Element lautet Zusammenarbeit und Kooperation. Finanzminister Thomas Schäfer: „In der Regel sind die Kommunen zentrale Anlaufstellen für Bürgerdienste. Seitens der Landesverwaltung stehen daher Projekte im Vordergrund, die die interkommunale Zusammenarbeit fördern oder übergreifende Aktivitäten regeln, wie zum Beispiel Projekte zum digitalen Verbraucherschutz oder für Bürgerservices im Internet.“ Auch im Bereich des Breitband-Ausbaus oder im Rahmen von Einkaufsgenossenschaften zwischen Land und Kommunen, wie der neu gründeten KOPIT (wir berichteten) werden künftig neue Kooperationsfelder erschlossen und Kooperationen fortgeführt. In der neuen Strategie berücksichtigt wurden außerdem die Themen Datenschutz und Informationssicherheit. „Nur wenn Unternehmen und Bürger darauf vertrauen können, dass ihre Daten bei der Landesverwaltung in guten Händen sind, werden neue digitale Angebote auch angenommen und genutzt“, stellt Innenminister Beuth klar. „Dafür tun wir alles Erdenkliche. Mit der Fortschreibung der hessischen Informationssicherheitsleitlinie wird das Sicherheitsmanagement der Landesverwaltung auch an aktuelle Bedrohungslagen angepasst. Wichtigstes Element ist dabei die neue Funktion eines zentralen Informationssicherheitsbeauftragten für die Landesverwaltung.“ Auch mit den Kommunen und den kleinen und mittelständischen Unternehmen in Hessen werde man beim Thema IT-Sicherheit künftig verstärkt kooperieren, etwa bei der Weitergabe von sicherheitsrelevanten Informationen. Das notwendige rechtliche Fundament soll mit einem Gesetz zur Förderung und zum Schutz der elektronischen Verwaltung in Hessen, einem Hessischen E-Government-Gesetz (HEGovG) geschaffen werden. Wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, durch den Abbau rechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und sie so effektiver, bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten. Das HEGovG soll sich an dem vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG) orientieren. Zu den zentralen E-Government-Aktivitäten des Landes informiert jetzt auch eine neue Internet-Seite.





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