Dienstag, 23. Juni 2026

MeldewesenFlüchtlinge leichter erfassen

[22.03.2017] Mit dem Ziel, das Asylverfahren zu digitalisieren, arbeitet das Bundesverwaltungsamt derzeit am Ausbau des Ausländerzentralregisters (AZR). Seit November vergangenen Jahres können sich Meldebehörden elektronisch mit dem Register austauschen.
BVA arbeitet an der Digitalisierung des Asylverfahrens.

BVA arbeitet an der Digitalisierung des Asylverfahrens.

(Bildquelle: Bundesverwaltungsamt)

Ein Kerndatensystem auf Basis des Ausländerzentralregisters (AZR), mit dem Bund, Länder und Kommunen auf wichtige Daten einfach und effizient zugreifen können – dieses Ziel verfolgt das Koordinierungsprojekt „Digitalisierung des Asylverfahrens“. Seit vielen Jahren ist das vom Bundesverwaltungsamt (BVA) betriebene Ausländerzentralregister als zentrales System für die Verwaltung und Nutzung relevanter Ausländerdaten über alle föderalen Ebenen etabliert. Das ebenfalls im BVA betriebene Visumverfahren etwa nutzt seit Langem die Dienste des AZR. Im Rahmen der Umsetzung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes (DAVG) übernimmt das Bundesverwaltungsamt nun unter anderem die Erweiterung des Ausländerzentralregisters sowie die Anbindung von Melde- und Sicherheitsbehörden in das Flüchtlingsmanagement.

Ausländerzentralregister inhaltlich erweitert

Um die Änderungen aus dem DAVG umzusetzen, wurde zunächst das Datenmodell des Ausländerzentralregisters um neue, speicherbare Inhalte mit Asylbezug erweitert. Seit den Inbetriebnahmen im März (keine zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes) und Juni 2016 kann das Register etwa Informationen zum neuen Ankunftsnachweis, zur Wohnanschrift, begleitenden Kindern und Elternteilen, Beruf und Bildung, Sprachkenntnissen sowie Gesundheits- und Integrationsdaten speichern. Damit verfügen die Nutzer des AZR über zusätzliche, behördenübergreifend relevante Informationen für die Integration der Flüchtlinge oder zur effizienten Bearbeitung der Aufgaben im Flüchtlingsmanagement. Die Sichtbarkeit dieser Informationen ist für sämtliche Behörden im AZR-Gesetz geregelt. Ein umfangreiches Regelwerk von Prüf- und Plausibilitätsregeln stellt einerseits sicher, dass jeder Nutzer nur diejenigen Informationen erhält, die er erhalten darf. Andererseits sorgt es dafür, dass zu jeder Person nur die Sachverhalte gespeichert werden, die gesetzlich erlaubt und schlüssig sind.
Die inhaltliche Erweiterung des Registers – insbesondere um die Wohnanschrift – war Grundlage für den Aufbau der elektronischen Kommunikation zwischen Meldebehörden und Ausländerzentralregister, die das BVA pünktlich zum Inkrafttreten dieser DAVG-Regelung am 1. November 2016 in Betrieb nahm. Seit diesem Stichtag übermittelt das AZR relevante Informationen wie Ankunftsnachweisnummer, Personalien und Wohnanschrift bei der ersten Registrierung eines Flüchtlings und jeder nachfolgenden Datenaktualisierung automatisch und ohne Zeitverzug an die zuständige Meldebehörde. Die Zuständigkeit ermittelt das System anhand des amtlichen Gemeindeschlüssels der Wohnanschrift. Zur Bestimmung dieser Kennzahl greift das Ausländerzentralregister auf einen Web-Dienst des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie zu.

Daten fließen in beide Richtungen

Die Daten fließen aber nicht nur in eine Richtung: Seit dem 1. November 2016 senden die Meldebehörden auch alle Adressänderungen von Flüchtlingen an das Ausländerzentralregister. Dadurch ist sichergestellt, dass die Informationen zur Wohnanschrift sowohl für ausländerrechtliche als auch für melderechtliche Zwecke immer synchron gehalten werden. So kann zum Beispiel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die aktuelle Anschrift eines Flüchtlings jederzeit hocheffizient aus dem AZR auslesen, um Bescheide und andere Schriftstücke zuzustellen. Für die Flüchtlinge selbst wird es auch einfacher: Ein zusätzlicher Behördengang zur Anmeldung wird überflüssig.
Zusätzlich hat das Bundesverwaltungsamt im November vergangenen Jahres Erweiterungen des Ausländerzentralregisters in Betrieb genommen, die Polizeibehörden (Landes- und Bundespolizei) in die Lage versetzen, Daten aus der Erstregistrierung von Flüchtlingen direkt an das AZR zu übermitteln. Um eine hohe Datenqualität zu erreichen, werden die registrierten Informationen automatisiert mit den bereits vorhandenen Datenbeständen des Registers abgeglichen. So lassen sich zum Beispiel Mehrfacherfassungen vermeiden.

Hohe Akzeptanz bei den Nutzern

Im Laufe des Jahres 2017 wird eine weitere Schnittstelle bereitgestellt, über die Systeme von Bund, Bundesländern und Kommunen – insbesondere Systeme der Ausländerbehörden – Daten aus der Registrierung von Flüchtlingen an das Ausländerzentralregister liefern können. Somit wird jede Erstregistrierung zentral entgegengenommen und im AZR erfasst.
Durch automatische Prüfungen wird die fachliche Richtigkeit der übermittelten Daten sichergestellt. Zur Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorfälle stellt das Bundesverwaltungsamt zusätzliche Funktionalitäten für Protokollierung, Fehlerbehandlung sowie Geschäftsstatistiken bereit. Eine hohe Akzeptanz bei den Nutzern wird durch die durchgängige Hochverfügbarkeit sowie durch schnelle Antwortzeiten erreicht. Zudem bietet das BVA den Nutzern einen weitreichenden Support – etwa die Bereitstellung von Testumgebungen oder relevanter Spezifikationsdokumente sowie Beratung bei der Anbindung. Weitere Maßnahmen im Rahmen des Datenaustauschverbesserungsgesetzes sowie die stetige technische Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters und der damit verbundenen Geschäftsanwendungen sind beim Bundesverwaltungsamt in Arbeit.

Petra Mittag leitet das Referat S I 1 im Bundesverwaltungsamt und ist Gesamtprojektleiterin der Projektgruppe Datenaustauschverbesserungsgesetz im Bundesverwaltungsamt.




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