Donnerstag, 5. März 2026

Gebraucht-SoftwareHändler erzwingt neue Ausschreibung

[11.04.2016] Der Software-Händler Soft & Cloud hat sich in einem Verfahren vor der Vergabekammer Westfalen gegen den Kreis Steinfurt durchgesetzt. Die Kommune muss nun einen Auftrag über die Beschaffung von Software-Lizenzen neu ausschreiben und dabei auch gebrauchte Software einbeziehen.
Gebrauchte Software bei öffentlichen Ausschreibungen explizit auszuschließen

Gebrauchte Software bei öffentlichen Ausschreibungen explizit auszuschließen, ist laut der Vergabekammer Westfalen nicht zulässig.

(Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de)

Einen juristischen Erfolg mit möglicherweise weitreichenden Folgen kann das Unternehmen Soft & Cloud verbuchen: Der Händler von gebrauchter Software hat sich in einem Verfahren vor der Vergabekammer Westfalen in allen Punkten gegen den Kreis Steinfurt durchgesetzt. Wie Soft & Cloud mitteilt, muss die Behörde nun einen Auftrag über die Beschaffung von rund 1.500 Microsoft-Office-Lizenzen neu ausschreiben. In dem ursprünglichen Ausschreibungstext hatte der Kreis die bis zu 50 Prozent günstigere, gebrauchte Software vergaberechtswidrig explizit ausgeschlossen und ausschließlich die eng mit Microsoft verbundenen Large Account Reseller (LAR), von denen es lediglich zwölf in Deutschland gibt, als Bieter zugelassen. Dabei führten die Verantwortlichen eine angeblich unklare Rechtslage sowie das vermeintliche Risiko von Strafzahlungsforderungen durch Microsoft als Begründung für ihr Vorgehen an. Aus Sicht der Vergabekammer sind diese Punkte jedoch hinfällig: „Eine gebrauchte Software mit einer gebrauchten Lizenz ist von der Neufassung nicht zu unterscheiden“, heißt es in der Begründung des Beschlusses. Die ebenfalls angeführten juristischen Bedenken des Kreises erklärte die Kammer für „sachlich nicht nachvollziehbar“ und verwies hierbei auf die höchstrichterlichen Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012 und des Bundesgerichtshofs von 2014. Diese hatten seinerzeit klargestellt, dass der Handel mit gebrauchter Software legal sei. Bis heute häufig verwendete Klauseln in Verträgen, die den Weiterverkauf der Software verbieten, sind demnach unwirksam. „Dieser Beschluss hat Signalwirkung. Er schiebt der weit verbreiteten Diskriminierung von gebrauchter Software bei öffentlichen Ausschreibungen einen Riegel vor“, sagt dazu Michael Helms, Vorstand der Firma Soft & Cloud. Der Fall habe aber nicht nur eine vergaberechtliche Dimension: „Der Umgang mit Steuergeldern, wie er hier praktiziert werden sollte, ist höchst fragwürdig“, meint Helms. Die vom Kreis Steinfurt ausgeschriebenen Office-2016-Lizenzen könnten ohne Abstriche bei der Produktqualität gebraucht bis zu 50 Prozent günstiger erworben werden. „Meiner Einschätzung nach hätte der Auftrag in seiner ursprünglich vorgesehenen Form etwa ein Volumen von rund 400.000 Euro gehabt. Das bedeutet, dass der Kreis ohne Not über 200.000 Euro mehr ausgeben wollte als eigentlich nötig gewesen wäre“, sagt Helms. „Jetzt wird er zum Sparen gezwungen.“





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