NKRJahresbericht 2019
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat jetzt seinen Jahresbericht 2019 vorgelegt. Er bewertet darin die Entwicklung der Kostenfolgen neuer Gesetze der vergangenen zwölf Monate. Im Berichtszeitraum von 2018 bis 2019 ist der laufende Erfüllungsaufwand demnach um insgesamt 831 Millionen Euro gestiegen. Damit wird die Entlastung aus dem letzten Berichtszeitraum (wir berichteten) von 880 Millionen Euro laut NKR nahezu wieder ausgeglichen.
In einem eigenen Kapitel geht der NKR auf die Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung ein. Dabei kann der Bürokratieabbau laut dem Kontrollgremium nicht nur aufseiten der Rechtsetzung, sondern auch aufseiten des Vollzugs erreicht werden. Mit Blick auf die Digitalisierung von Staat und Verwaltung geht der NKR auf die Erkenntnisse aus dem Monitor Digitale Verwaltung (wir berichteten) ein und merkt an: „Trotz großer Anstrengungsbereitschaft der beteiligten Akteure ist der Erfolg des Onlinezugangsgesetzes noch nicht garantiert. Groß sind die strukturellen Defizite, die Deutschland bei der Digitalisierung seiner Verwaltung über Jahre hinweg aufgebaut hat. Der NKR begrüßt es daher, dass die Bereitschaft zur Kooperation zwischen Bund und Ländern wächst.“ Dass sich beispielsweise Bayern zwischenzeitlich des noch offenen Themenfeldes „Forschung und Förderung“ angenommen hat, wertet der NKR als positives Signal und ein deutliches Bekenntnis zum OZG-Gemeinschaftswerk. Gleiches gelte für die zusätzliche Unterstützung des Themenfelds Hobbies und Engagement durch Nordrhein-Westfalen.
Ein wesentlicher Einflussfaktor für das Maß bürokratischer Belastungen ist der Vollzug von Gesetzen, schreibt der NKR in seinem Jahresbericht. „Diesen bürger- und unternehmensfreundlich zu gestalten und auch die Verwaltung selbst von unnötigem Ballast zu befreien, muss daher Teil einer Agenda für Bürokratieabbau sein. Dabei gehen Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung Hand in Hand. Vor dem Hintergrund der Umsetzungsfristen des OZG und dem im Koalitionsvertrag deutlich erkennbaren Willen zur Digitalisierung muss in dieser Legislaturperiode der Durchbruch gelingen.“ Weiter plädiert der NKR für eine „Digitale Fitness von Gesetzen“: „Bereits bei der Erstellung der Gesetzentwürfe in den Ministerien soll der spätere digitale Vollzug mitgedacht werden“, schreibt das Gremium im aktuellen Bericht. Als Vorbild könnte die dänische Digitaltauglichkeitsprüfung dienen. Die Bundesregierung erarbeite derzeit das Konzept eines Digital-TÜVs, der NKR begleite dieses Vorhaben.
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