FachverfahrenMelderegister 4.0
Alles begann mit der Karteikarte. Ihr folgten einfache computergestützte Melderegister. In einer dritten Generation wurden die Melderegister untereinander vernetzt. Onlinezugangsgesetz (OZG) und Registermodernisierung (Once-Only-Prinzip) führen nahezu zwangsläufig zu einer weiteren Entwicklungsstufe, welche durch die direkte Einbeziehung der Bürger und die digitale Vernetzung mit einer Vielzahl anderer Register gekennzeichnet ist. Eine Betrachtung zukünftiger Melderegister 4.0 muss daher mindestens drei Punkte in den Fokus nehmen:
• Die Digitalisierung der Verwaltung ist mehr als Online-Anträge und -Vorgänge,
• das Meldewesen spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Identität des Bürgers,
• Registermodernisierung und Once-Only-Prinzip definieren ein neues Verhältnis zu den anderen kommunalen und staatlichen Registern.
So müssen die im OZG-Kontext aufgeführten Online-Leistungen als Teil eines digitalen Gesamtprozesses verstanden werden. Dieser reicht vom digitalen Antrag des Bürgers bis hin zur weitgehend automatisierten Verarbeitung des Bürgeranliegens durch die Verwaltung. Die Fachverfahren müssen ertüchtigt werden, auch die Prozesse innerhalb der Verwaltung automatisiert ablaufen zu lassen. Die Angst, dass durch Automatismen Arbeitsplätze abgebaut werden, ist dabei nicht gerechtfertigt. Im Gegenteil: Es wird immer direkten Bürgerkontakt geben, sei es zur Identifizierung, sei es, weil der Bürger es will, oder weil Probleme auftreten. Darüber hinaus werden neue Arbeitsfelder entstehen. Allein die geplante Registermodernisierung wird aufgrund der notwendigen Identitätsprüfungen zu einer immensen Mehrbelastung in den Meldeämtern führen.
Neu bewerten
Generell muss das Thema der Identität neu bewertet werden. Es ist gesetzlich definierte Aufgabe der Meldebehörde, die Identität und den Aufenthalt der Bürger festzustellen und nachzuweisen. Diese Aufgabenstellung ist nicht auf die physische Welt beschränkt. Es bedarf daher dringend einer Klärung, welche Rolle die Melderegister bei der Identitätssicherung in der digitalen Welt einnehmen werden. Erforderlich wird dies auch durch die politisch gewollte Anwendung des Once-Only-Prinzips. Grundgedanke ist dabei, dass durch einen Verwaltungskontakt des Bürgers eine Prozesskette über verschiedene Verwaltungsbereiche hinweg ausgelöst wird, die das Anliegen vollumfänglich klärt. Hierfür ist ein Zusammenspiel verschiedener Zuständigkeiten und Register erforderlich. Unabhängig von der geplanten Übernahme der Steueridentifikationsnummer in viele Register wird die Meldebehörde eine zentrale Rolle einnehmen und entsprechende Funktionalitäten anbieten müssen.
Natürlich bedarf es bei solch extremen Veränderungen im Aufgabenspektrum der Meldebehörden auch einer modernen und auf die Zukunft ausgerichteten Software. Mit VOIS|MESO hat Hersteller HSH in den vergangenen Jahren eine solche entwickelt. Als Bestandteil einer behördlichen Gesamtlösung (VOIS) sind damit alle Grundlagen für eine umfassende Umsetzung des Once-Only-Prinzips in der Kommunalverwaltung unter strikter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Notwendigkeiten bereits heute gegeben.
Erstes Fachverfahren
Mit Beginn des Jahres 2021 wird HSH einen weiteren Schritt gehen und VOIS|MESO als erstes Fachverfahren mit einem OZG-Adapter ausstatten. Dieser wird es einer Vielzahl von Herstellern von Online-Lösungen erlauben, Daten bei VOIS|MESO zur automatisierten Weiterverarbeitung abzuliefern. Der OZG-Adapter wird offizielle Standards nutzen, wo es sie gibt und andernfalls temporär veröffentlichte Standards vorgeben. Darüber hinaus wird der Adapter abwärtskompatibel sein, getätigte Aufwände für den temporären Standard werden im Falle einer offiziellen Standardisierung also nicht aufgehoben. Der OZG-Adapter wird dann lediglich auch den offiziellen Standard bedienen. Bestandteil der Lösung wird zudem ein klares Regelwerk sein, unter welchen Bedingungen eine automatisierte Verarbeitung nicht möglich ist und wie in einem solchen Fall verfahren wird. Es werden klare Zuständigkeiten im Falle der Nichtverarbeitbarkeit von eingegangenen Nachrichten definiert. Neben dem OZG-Adapter wird VOIS|MESO über eine eigene Online-Komponente verfügen. Diese wird derzeit im Rahmen des VOIS-Projekts als ONLINE|Meldewesen entwickelt und durch moderne Technologien, Usability und Barrierefreiheit gekennzeichnet sein.
Bürger direkt beliefert
Unabhängig davon, ob das Anliegen eines Bürgers mittels OZG-Adapter oder via Online-Vorgang in VOIS|MESO eingeht, entwickelt Hersteller HSH Lösungen, was nach der automatisierten Verarbeitung passieren soll. So sollen die Bürger mittels modernster Technologien direkt mit Informationen und notwendigen Unterlagen beliefert werden, jedoch ist auch die vollautomatisierte Übergabe an Druckstraßen, wo dieses rechtlich noch erforderlich ist, für die Entlastung der Verwaltung enorm wichtig.
Aufgrund häufiger, oft unkoordinierter rechtlicher Änderungen sowie der ungezügelten Versionsänderungen im XÖV-Segment wurden zudem neue Wege beschritten, um die Vielzahl von notwendigen Updates soweit möglich automatisiert zu realisieren. Dazu wurde eigens eine Update-Plattform für die rund 3.000 Meldebehörden in Deutschland entwickelt, die VOIS|MESO nutzen werden. Diese Option führt insbesondere im administrativen Bereich zu einer signifikanten Vereinfachung.
Dynamische Entwicklungszyklen
Durch die Häufigkeit der Updates und der damit verbundenen dynamischen Entwicklungszyklen ist es in den vergangenen Jahren mehr und mehr zu einer zentralen Aufgabe geworden, die notwendige Stabilität der Software sicherzustellen. In diesem Zusammenhang hat HSH die technischen Möglichkeiten geschaffen, um interessierte Dienstleister und Kunden in ein automatisiertes Testsystem zu integrieren, in dem Themen gezielt arbeitsteilig behandelt werden können.
Das Melderegister 4.0 stellt für alle Beteiligten, ob Verwaltung, Politik oder Hersteller, in den kommenden Jahren eine echte Herausforderung dar. Die Einbeziehung der Bürger ist dabei eine Kernaufgabe, die nicht allein durch technische Lösungen, sondern durch eine Gesamtheit an rechtlichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen erreicht werden kann.
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe November 2020 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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