Freitag, 21. November 2025

AKDBNeuberechnung Grundsicherungsleistung

[28.04.2021] Gemäß Grundrentengesetz können schmale Renten nur angehoben werden, wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit angesammelt wurden. Das Fachverfahren OK.SOZIUS der AKDB sorgt dafür, dass die hierzu relevanten Informationen zwischen Rentenversicherungen und Sozialämtern ausgetauscht werden.

Das Grundrentengesetz, das die Renten von rund 1,3 Millionen Menschen aufbessern soll, ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Das Fachverfahren OK.SOZIUS der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) unterstützt bei einer einmaligen Anfrage an die Datenstelle der Rentenversicherung sowie bei der Neuberechnung der Grundsicherungsleistung. Darauf weist die AKDB jetzt hin.
Zum Hintergrund: Mit dem neuen Rentenfreibetrag können Rentner, die eine Grundsicherung im Alter beziehen – in Deutschland sind es etwa 750.000 Menschen – bis zu 223 Euro mehr Rente erhalten. Voraussetzung ist, dass die Sozialleistungsempfänger mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angesammelt haben. Ist dies der Fall, wird ein Teil der gesetzlichen Rente in Zukunft nicht mehr als Einkommen angerechnet und die Grundsicherungsleistungen sind höher. Sozialämter können den Freibetrag nur dann anerkennen, wenn die Voraussetzung der Grundrentenzeiten von 33 Jahren erfüllt ist. Die Träger der Rentenversicherung bieten den Sozialhilfeverwaltungen die Einmalaktion zur Ermittlung der Grundrentenzeiten an. Sozialämter können Anfragen stellen hinsichtlich der Grundrentenzeiten für Personen, die bereits Rente beziehen. Dazu gibt es allerdings ein begrenztes Zeitfenster: Die Dateien mit den Anfragen der Sozialleistungsträger müssen bis spätestens Ende April 2021 bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) eingegangen sein.

OK.SOZIUS-SGB XII unterstützt bei der Personenermittlung

Mit einer Funktion in der Software OK.SOZIUS-SGB XII können Sozialämter die betreffenden Personen unkompliziert ermitteln, erklärt die AKDB. OK.SOZIUS enthalte Plausibilitätsprüfungen, die unvollständige Daten listen und der Sachbearbeitung vor Erstellung einer Datei die Möglichkeit bieten, diese zu korrigieren oder sie zu akzeptieren. Der betroffene Personenkreis werde im korrekten Datenformat in eine Datei ausgelesen. Diese werde über eine Web-Anwendung an ein Postfach bei der DSRV, das normalerweise zur Übermittlung von Datenabgleichen genutzt wird, übertragen.
Die Träger der Rentenversicherung erteilen den Sozialhilfeträgern voraussichtlich ab August 2021 Auskünfte zu erfüllten Grundrentenzeiten. Das bedeutet, dass Mitteilungen zur geänderten Rentenhöhe ab September 2021 erstellt werden können. OK.SOZIUS könne auch dabei unterstützen: Für die Absetzung des Freibetrags biete das Verfahren eine neue Berechnung an.





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