Mittwoch, 25. Juni 2025

ThüringenNovelle des E-Government-Gesetzes

[13.12.2023] Mit der Novellierung des E-Government-Gesetzes wird in Thüringen die Experimentierklausel zum Ersetzen der Schriftform bis 2029 verlängert. Auch die interkommunale Zusammenarbeit für IT-Projekte soll gestärkt werden.
Bei seiner letzten Sitzung hat das Thüringer Landeskabinett der Novellierung des E-Government-Gesetzes zugestimmt.

Bei seiner letzten Sitzung hat das Thüringer Landeskabinett der Novellierung des E-Government-Gesetzes zugestimmt.

(Bildquelle: Steve Bauerschmidt/Stadtverwaltung Erfurt)

Das Thüringer Kabinett hat eine Novelle des E-Government-Gesetzes auf den Weg gebracht. Mit der Aktualisierung werde die Experimentierklausel zum Ersetzen der Schriftform bis 2029 verlängert und die kreisübergreifende interkommunale Zusammenarbeit für IT-Projekte gestärkt, heißt es aus dem Finanzministerium. Thüringens CIO Hartmut Schubert wertet beide Schwerpunkte als wichtige Voraussetzungen für die Verwaltungsvereinfachung: „Wir wollen Prozesse weiter automatisieren. Digitaltechnik wird immer wichtiger für die Angebote der öffentlichen Verwaltungen. Um Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen einfachen elektronischen Zugang zu Online-Leistungen zu ermöglichen, wollen wir einfache Formen des elektronischen Schriftformersatzes weiter zulassen und umfassend erproben. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung in einem modernen Freistaat.“

Erfahrungen mit Schriftformersatz sammeln

Die Experimentierklausel in der Novelle des Thüringer E-Government-Gesetzes erlaubt es Behörden, einfache Formen der elektronischen Kommunikation zuzulassen, um eine durch Rechtsvorschrift des Landes angeordnete Schriftform zu ersetzen. Bisher wird diese Experimentierklausel von der Landesverwaltung vor allem für das EU-Förderprogramm EFRE eingesetzt. Dadurch werde die elektronische Schriftform für das Förderverfahren deutlich erleichtert. Die Landesverwaltung erkennt laut Ministeriumsangaben nun zunehmend die Potenziale der Klausel. Um diese auszuschöpfen und die vereinfachten Möglichkeiten des elektronischen Schriftformersatzes zu erproben, braucht es ausreichend Zeit. Daher wird die Frist bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. „Ich ermuntere die Thüringer Behörden und Verantwortlichen ausdrücklich, diese Klausel anzuwenden. Eine digitale Thüringer Verwaltung ist ein wichtiger Standortfaktor“, so der CIO.

Zusammenarbeit über Kreisgrenzen hinweg

Auch mehr Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung sollen geschaffen werden. Die derzeitigen Strukturen für kommunales E-Government seien durch gemeinsame Lösungen und Einrichtungen zu stärken, heißt es im vorgelegten Gesetzentwurf. Probleme bereiten den Kommunen insbesondere die zunehmende Komplexität der IT, der hohe Grad der Vernetzung, die Abhängigkeit der Verwaltung von IT-gestützten Verfahren sowie die damit verbundenen Kosten und der erhebliche Steuerungsaufwand. Es ist davon auszugehen, dass die Aufgaben mittel- bis langfristig nicht mehr in allen Kommunen finanzierbar sind, so das Finanzministerium. Die nun vorgeschlagene Lösung eröffne den kommunalen Körperschaften eine auch landkreisübergreifende Zusammenarbeit im Bereich IT und E-Government oder die Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen IT-Dienstleister, der Kommunalen Informationsverarbeitung Thüringen (KIV).
In Thüringen haben sich bereits in den vergangenen Jahren erfolgreiche Kooperationen gebildet, die vom Land finanziell unterstützt wurden, heißt es in der Pressemeldung. Im Bewilligungszeitraum 2019 bis 2025 würden die Gründung und Arbeit von insgesamt 27 Clustern mit einer Summe von mehr als 13,1 Millionen Euro gefördert.





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