Dienstag, 1. Juli 2025

Nordrhein-WestfalenOnline-Angebot zum Schwerbehindertenausweis

[04.06.2020] Den Bearbeitungsstand ihres Antrags auf einen Schwerbehindertenausweis können Bürger in Nordrhein-Westfalen online prüfen. Zudem haben sie die Möglichkeit, elektronisch ein Passfoto zu übermitteln.
Übersichtlich aufgeführt: Die Online-Angebote zum Schwerbehindertenrecht für Nordrhein-Westfalen.

Übersichtlich aufgeführt: Die Online-Angebote zum Schwerbehindertenrecht für Nordrhein-Westfalen.

(Bildquelle: www.sgbix-online.nrw.de)

Digitale Lösungen sind das Mittel der Wahl gerade in Zeiten von Corona. Das Sachgebiet Schwerbehindertenangelegenheiten des Kreises Soest weist deshalb auf die umfangreichen Online-Angebote im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenrecht hin, die in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. So könnten Antragsteller den Bearbeitungsstand ihres Antrags auf einen Schwerbehindertenausweis online prüfen. Außerdem bestehe die Möglichkeit, ein Passfoto elektronisch zu übermitteln.
Die Online-Angebote sind unter der Web-Adresse www.sgbix-online.nrw.de abrufbar. Auf dieser Seite gibt es drei Schaltflächen: Für die elektronische Antragstellung, den Einblick in die Antragsbearbeitung und das Hochladen von Foto-Dateien.
Wer einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hat, kann so nachvollziehen, wie weit die Bearbeitung ist, informiert der Kreis Soest. Grün stehe für die erledigten Arbeitsschritte, orange für die aktuelle Bearbeitung, schwarz für die noch ausstehenden Schritte. Über die Einblendung der Datumsangaben im Arbeitsschritt Sachverhaltsaufklärung lasse sich nachvollziehen, wie schnell die Anfragen der Verwaltung beantwortet wurden.
„Mit der Eingangsbestätigung des Antrags erhalten die Antragsteller jeweils einen Hinweis auf diese neuen Möglichkeiten“, erläutert Michael Streich, Abteilungsleiter Soziales für das Sachgebiet Schwerbehindertenangelegenheiten im Kreis Soest. „Den Bearbeitungsstand kann man über Eingabe seines Geschäftszeichens einsehen, für das elektronische Versenden eines Fotos enthält die Eingangsbestätigung einen speziellen Zugangs-Code.” Gehe das Schreiben mit dem Zugangs-Code verloren, könne über das Internet ein neuer Code angefordert werden, der aus Datenschutzgründen dann schriftlich per Post zugestellt werde. Michael Streich erklärt: „Alles in allem ersparen die Online-Angebote Telefonanrufe sowie Behördengänge und damit viel Zeit. In der Coronakrise stellen sie außerdem einen Beitrag zum Infektionsschutz dar.“





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