ThüringenOnline-Services für Kommunen
Thüringer Kommunen können ihren Bürgerservice jetzt mit 35 vom Freistaat kostenlos bereitgestellten Online-Anträgen ausbauen. Dazu zählen beispielsweise die Gewerbeanmeldung, Baumfällgenehmigung, Kindergarten-Anmeldung, die Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz oder die Ausstellung einer Geburtsurkunde sowie weiterer Personenstandsurkunden. Wie das Thüringer Finanzministerium mitteilt, können die Kommunen diese Anträge übernehmen und gegebenenfalls an die eigenen kommunalen Besonderheiten anpassen. Beispielhaft haben Thüringens CIO Hartmut Schubert, der Bürgermeister der Stadt Schmölln, Sven Schrade, und der Leiter der IT-Abteilung der Stadt, Sven Wunderlich die steuerliche Anmeldung eines Hundes digitalisiert. Sie könne nun über eine Antrags-App abgewickelt werden, andere Kommunen können die Anwendung ebenfalls nutzen. „Hierin zeigt sich das Prinzip: Einmal erstellt, kann ein Online-Antrag von allen Verwaltungen genutzt werden“, erklärt CIO Hartmut Schubert. „Mit dem Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen können alle Thüringer Verwaltungen, insbesondere die Kommunen schnell und einfach Online-Bürgerservices anbieten. Für nachgefragte Verwaltungsservices, wie Anmeldung im Kindergarten, stehen die Online-Anträge bereit. Die Thüringer Kommunen können aktuell aus etwa 35 Online-Anträgen auswählen.“ Nun sei es an den Kommunen, die digitalen Bürgerdienste und Antragsverfahren zu gestalten. „Die Stadt Schmölln hat es heute vorgemacht. Und es gibt viele weitere Kommunen, die mit Elan vorangehen.“ Mit Blick auf die OZG-Umsetzung fügt Schubert hinzu: „Alle Voraussetzungen für Online-Bürgerservices sind geschaffen. Die digitalen Basisdienste, ein finanzielles Förderprogramm in Höhe von 80 Millionen Euro und Ansprechpartner stehen bereit. Das Motto lautet nun: Ran an die Tastatur!“ Parallel ist das Bürgerservicekonto des Freistaats gestartet. Dieses ermöglicht es den Bürgern, ihre digitale Identität an einer zentralen Stelle zu speichern und gegenüber der Verwaltung zu nutzen, berichtet das Thüringer Finanzministerium. Auch das Servicekonto könne von den Kommunen kostenlos für die eigenen Verwaltungsleistungen genutzt werden.
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