Montag, 20. April 2026

DüsseldorfOnline-Verfahren für Beherbergungssteuer

[22.04.2024] Seit Jahresanfang müssen Düsseldorfer Beherbergungsbetriebe eine Beherbergungssteuer abführen. Ein Online-Verfahren vereinfacht diese neue Meldepflicht. Umgesetzt wurde dieses vom Zweckverband ITK Rheinland, der dazu ein SAP-Modul modifiziert hat.
Pro Nacht und Gast muss in Düsseldorf Beherbergungssteuer abgeführt werden. Ein neues Online-Verfahren erleichtert diese Aufgabe.

Pro Nacht und Gast muss in Düsseldorf Beherbergungssteuer abgeführt werden. Ein neues Online-Verfahren erleichtert diese Aufgabe.

(Bildquelle: Pexels/Pixabay 271639)

Zum Januar 2024 hat die Stadt Düsseldorf die Beherbergungssteuer eingeführt. Somit muss seit Jahresbeginn jeder Beherbergungsbetrieb – dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthöfe, Privatzimmer oder -wohnungen, Campingplätze, Schiffe oder ähnliche Einrichtungen – eine Steuer von drei Euro pro Übernachtung je Beherbergungsgast erheben und entrichten. Um die Erhebung dieser Steuer effizient zu gestalten, wurde ein Online-Verfahren implementiert, berichtet der kommunale IT-Zweckverband ITK Rheinland. Das Verfahren soll es den Betreibern von Beherbergungsbetrieben ermöglichen, ihre Übernachtungszahlen einfach und zeitnah zu melden. Die Stadt Düsseldorf habe dafür gemeinsam mit ITK Rheinland ein benutzerfreundliches Online-Formular entwickelt. Dieses soll es den Betreibern der Beherbungsbetriebe ermöglichen, sich sicher zu authentifizieren und alle erforderlichen Daten für die Steuermeldung einzugeben. Zudem können Anhänge hinzugefügt werden, um die Angaben zu ergänzen.

Verfahren basiert auf SAP

Die Basis des Online-Verfahrens bildet das SAP-Modul Kommunalmaster Steuern und Abgaben (KM-StA), in dem ein spezifisches Customizing vorgenommen wurde. Dies umfasste die Entwicklung von Bescheiden und Schnittstellen, welche die reibungslose Übertragung der Formulardaten in das KM-StA-System gewährleisten. Zusätzlich wurde eine Schnittstelle geschaffen, die eine nahtlose Integration zwischen dem SAP-System und der elektronischen Akte ermöglicht. Im Archivsystem hat die ITK Rheinland eine spezielle Akte für die Beherbergungssteuer eingerichtet. Darüber hinaus wurde ein automatisierter Prozess implementiert, der die Übernahme von Anhängen aus dem Online-Formular sicherstellt. Dabei werden Sicherheitsprüfungen durchgeführt, um die Integrität der übermittelten Daten zu gewährleisten, einschließlich der Überprüfung auf Malware und Viren.
Nach umfassenden Schulungen für die Anwendenden wurden die Systeme Anfang April 2024 erfolgreich in das Produktionsumfeld überführt. Seitdem werden die ersten Steuererklärungen erfolgreich verarbeitet.





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