KIV ThüringenPersonelle Unterstützung für Kommunen
Der kommunale IT-Dienstleister KIV Thüringen stärkt die Zusammenarbeit bei der Verwaltungsdigitalisierung im Freistaat. Diese Beobachtung macht Hartmut Schubert, Staatssekretär im Finanzministerium und CIO des Landes. „Im Januar bilden 149 Gesellschafter der KIV Thüringen GmbH ein starkes Rückgrat für die Verwaltungsdigitalisierung im Freistaat“, hält er fest. „Derzeit sind 11 von 17 Landkreisen als Gesellschafter eingetragen. Auch das Land Thüringen ist Gesellschafter.“ Der Freistaat habe mit den Kommunen und KIV Thüringen mittlerweile die technischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Verwaltungsdigitalisierung geschaffen. Alle notwendigen IT-Basisdienste für Online-Services stehen laut CIO Schubert bereit und könnten von den Kommunen eingesetzt werden (wir berichteten). Für zusätzliche personelle Unterstützung rund um die Einführung der elektronischen Antragsverfahren sorge ein neuer Vertrag zwischen dem Land und KIV Thüringen. Seit Anfang 2022 könne der IT-Dienstleister den Kommunen entsprechende Ressourcen für das Projekt-Management, intensive fachliche Beratungen oder operatives Vorgehen zur Verfügung stellen. Das Land übernehme die Kosten. Zum Vertrag zählen nicht nur das Projekt-Management und die Projektbegleitung bei der Einführung und Entwicklung von Online-Diensten. Auch der Anschluss an interne Fachverfahren oder die Erarbeitung des Fachkonzepts für den digitalen Prozess werden unterstützt. Des Weiteren kann die Implementierung der EfA- oder ThAVEL-Online-Dienste technisch und organisatorisch begleitet werden. Ebenfalls wird die Pflege der konkreten Leistungsdaten und Veröffentlichung in der Verwaltungsdatenbank Zuständigkeitsfinder gefördert. Weitere Punkte betreffen die Einrichtung oder Erweiterung eines ThAVEL-Zugangs in der Kommune inklusive Übernahme der zu nutzenden ThAVEL-App aus dem App-Store und die nötige Konfiguration. Die Anpassung von ePayBL an die ThAVEL-App, die Anpassung des Kassenzeichenpools, Kommunikationskanäle, Mandantenverwaltung, Zahlverfahren, Mailtemplates oder Zertifikate gehören ebenso zum Leistungsumfang. Auch Tests für die Datenübergabe an Fachverfahren und die Anpassung des Datenaustauschs (Upload, Download) über das ePayBL-Gateway werden unterstützt.
Im Leistungsumfang vereinbart wurde zudem die Anbindung von Fachverfahren oder Workflow-Management-Systemen oder das Erstellen und Umsetzen der Maßnahmen zu Informationssicherheitssicherheits- sowie Datenschutzvorgaben. Dazu gehöre beispielsweise das Erfüllen der Vorgaben und Erstellen der Dokumente für das ISMS/DSMS (Information Security Management System/Datenschutzmanagementsystem). Auch das Erstellen der datenschutzrechtlichen Dokumentation des Betriebs, des Verfahrensverzeichnis, der Auftragsdatenverarbeitung, der Datenschutz Folgeabschätzung und der Selbstauskunft des Dienstleisters sowie das Erstellen von Berechtigungskonzepten seien im Vertrag vorgesehen.
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[27.11.2025] Der Nationale Normenkontrollrat mahnt die in der Föderalen Modernisierungsagenda vorgesehene bessere Aufgabenbündelung mit Nachdruck an. Die Ministerien müssten dieses Projekt konsequent weiterverfolgen, um Effizienz und Entlastung der Kommunen zu sichern. mehr...
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