HamburgSchluss mit Papieranträgen
Das Bundeswirtschaftsministerium und die Freie und Hansestadt Hamburg haben ein Verwaltungsabkommen unterzeichnet, das den Weg für die Digitalisierung besonders wirtschafts- und unternehmensnaher Verwaltungsleistungen freimachen soll. Wie die Hamburger Senatskanzlei berichtet, stellt der Bund dem Land hierfür 85 Millionen Euro zur Verfügung. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Bremen, die dem Abkommen ebenfalls beitreten wollen, sollen weitere 98 Millionen Euro erhalten. Die Mittel stammen aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket, das die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) voranbringen soll.
Die Länder sollen mit diesen Budgets innovative Online-Angebote für Selbstständige und Unternehmen entwickeln. Bis 2022 sollen Lösungen verfügbar sein und möglichst flächendeckend über alle Bundesländer ausgerollt werden. Das Abkommen regle dazu die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, für die die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt, die aber von Ländern oder Kommunen umgesetzt werden. Wichtige Beispiele seien die Gründung eines Unternehmens oder die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit. Hier sind in der Regel mehrere Anträge und Verfahren nötig, etwa die steuerliche Anmeldung, die Gewerbeanmeldung und branchenspezifische Anträge. Diese Verfahren sollen künftig in einer digitalen Plattform gebündelt und die Eingabe der nötigen Daten insgesamt vereinfacht und vereinheitlich werden.
Auch Verpflichtungen der Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Arbeitssicherheit seien Gegenstand des Abkommens, darunter die Mutterschutzmeldung (wir berichteten), Sonderregelungen zur Arbeitszeit sowie anzeigepflichtige Personalveränderungen. Zu den besonderen Schwierigkeiten gehören dabei die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Ansprechpartner in den Behörden. Ziel sei deshalb eine Online-Lösung, die die Behördenleistungen gebündelt anbietet.
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