Sachsen-AnhaltVerwaltung ist nicht digital genug
Seinen aktuellen Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. April 2015 bis 31. März 2017 hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, veröffentlicht. Der Gesamtbericht ist der letzte nach alter Rechtslage. Die Folgeberichte werden auf der neuen Rechtsgrundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zukünftig jährlich erstellt.
Wie der Landesdatenschutzbeauftragte mitteilt, war der Berichtszeitraum in besonderer Weise durch die Vorbereitung auf das neue, nunmehr seit Mai dieses Jahres geltende europäische Recht geprägt. Herausforderungen hätten dabei sowohl rechtspolitische Fragestellungen als auch rechtspraktische Anwendungsaspekte betroffen.
Des Weiteren bescheinigt der Bericht dem Land Sachsen-Anhalt Nachholbedarf bei der Digitalisierung. Das Landesrecht hinke gegenwärtig der Lebenswirklichkeit weit hinterher. Die Landesverwaltung sei, wenn sie Landesrecht ausführt, nicht verpflichtet, mit den Bürgern auf deren Wunsch elektronisch zu kommunizieren. Auch die Kommunikation innerhalb der Verwaltung müsse bisher nicht elektronisch erfolgen. Die elektronische Durchführung von Verwaltungsverfahren findet laut dem Bericht so gut wie nicht statt, zudem arbeite die Verwaltung statt mit der elektronischen Akte weitgehend noch mit Papier.
„Sachsen-Anhalt braucht schnell eine aktuelle E-Government-Strategie“, konstatiert der Landesdatenschutzbeauftragte Harald von Bose. „Der Entwurf des E-Government-Gesetzes bedarf der Anpassung im Hinblick auf mehr Ganzheitlichkeit und Verbindlichkeit. So ist die kommunale Ebene zwingend einzubeziehen. Ein ganzheitlicher Ansatz nützt auch dem Datenschutz, etwa mittels entsprechender Standards.“
Zudem stehe zu befürchten, dass sich auch die Inbetriebnahme des von der Landesregierung geplanten hochmodernen Sprach- und Datennetzes für die Landesverwaltung (ITN-XT) weiter verzögere. Im Hinblick auf die ambitionierten Ziele der Digitalen Agenda des Landes Sachsen-Anhalt, die anstehende Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs und die Umsetzung der Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz dränge hier nunmehr die Zeit, denn das ITN-XT bilde die eigentliche, sichere Infrastruktur für all diese Vorhaben. Noch gehe aber kein entsprechender Modernisierungsruck durch das Land, bedauert der Landesdatenschutzbeauftragte.
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