Freitag, 9. Mai 2025

Innovationsstiftung Bayerische KommuneVerwaltung ohne digitale Barrieren

[19.05.2022] Eine neue Publikation der Innovationsstiftung Bayerische Kommune widmet sich der digitalen Barrierefreiheit. Der Praxisleitfaden will bayerischen Kommunalverwaltungen bei der Umsetzung der BITV 2.0 assistieren. Neben wichtigen Grundlagen werden konkrete Praxistipps vermittelt.

Die Innovationsstiftung Bayerische Kommune hat einen Leitfaden zur digitalen Barrierefreiheit und der Umsetzung der „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (BITV 2.0) veröffentlicht. Die Publikation soll bayerischen Kommunalverwaltungen dabei helfen, die gesetzlichen Vorgaben für barrierefreie digitale Zugänge zur Verwaltung in der Praxis umzusetzen. Das geht aus einer Meldung des IT-Dienstleisters AKDB hervor, der auch an der Stiftung beteiligt ist.
In Bayern wird das Behindertengleichstellungsgesetz durch die Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik ergänzt. So sollen Menschen mit Behinderungen digitale Informationen von öffentlichen Internet-Auftritten, von mobilen Anwendungen oder aus digitalen Dokumenten öffentlicher Stellen uneingeschränkt nutzen können. Erarbeitet wurde der Praxisleitfaden von Michael Düren und Ulla Neuner, beide Experten in einem Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit. Die Veröffentlichung richte sich an alle, die die digitale Barrierefreiheit umsetzen sollen, sowie an Interessierte in bayerischen Verwaltungen, so die AKDB.

Grundlagenwissen und Hinweise für die Praxis

Der Leitfaden vermittelt neben den Informationen zur Umsetzung auch Grundlagenwissen zum Thema Barrierefreiheit. So wird erläutert, welche Personenkreise von Barrierefreiheit profitieren. Auch die alternde Bevölkerung wird hinsichtlich der digitalen Teilhabe in den Blick genommen. Wichtige Termini wie „einfache Sprache“ und „leichte Sprache“ werden erklärt, zudem gibt es einen Exkurs zur Geschichte der Barrierefreiheits-Verordnungen und zum OZG.
Ein eigenes Kapitel geht auf die Anforderungen der BITV 2.0 ein. Anhand einer fiktiven Behörde wird veranschaulicht, mit welchen Aspekten sich Verwaltungen beschäftigen müssen – auch jenseits der Web-Präsenz. Weitere Hilfestellung bietet ein Ratgeber zu der Frage, wie eine Verwaltung ihre digitalen Zugänge auf Barrierefreiheit prüfen und wie sie eine geprüfte barrierefreie digitale IT erreichen kann. Auch der Beschaffungsprozess und dessen Optimierung im Sinne der digitalen Barrierefreiheit sind Thema.
Die AKDB weist in ihrer Meldung auch auf den breiteren Nutzen digitaler Barrierefreiheit hin: Die Verwaltungen würden entlastet, da weniger Rückfragen bearbeitet werden müssten, die Akzeptanz der digitalen Dienstleistungen bei den Bürgern steige. So werde sich die erforderliche Anschubfinanzierung lang- und mittelfristig auszahlen.





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