Kreis WeselVerwaltungsleistung ohne Antrag

Wer in Nordrhein-Westfalen mit dem Pferd unterwegs ist, braucht jährlich eine neue Reitplakette.
(Bildquelle: difenbahia/123rf.com)
Proaktive Verwaltungsleistungen werden von der Verwaltung vollständig oder teilweise erbracht, ohne dass Bürgerinnen und Bürger dies erbitten. Solche antragslosen Leistungen gelten als besonders bürgerfreundlich und werden oftmals als Zukunft der Verwaltungsdigitalisierung gesehen. Möglich wird eine umfassendere Proaktivität durch die neueren IT-Entwicklungen. Eine gesetzliche Verankerung proaktiven Verwaltungshandelns durch antragslose und automatisierte Verfahren war auch Gegenstand des Koalitionsvertrags der Ampelregierung. Wie ein solches vorauseilendes Verwaltungshandeln auf kommunaler Ebene aussehen und umgesetzt werden kann, zeigt das Beispiel Reitplakette aus dem Kreis Wesel, über das die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) berichtet. Der Verband fordert eine stärkere Hinwendung der Kommunalverwaltung zu solchen Services und hat dazu einen detaillierten Bericht publiziert.
Landesgesetz verlangt Reitkennzeichen
In Nordrhein-Westfalen legt das Landesnaturschutzgesetz grundsätzlich fest, dass das Reiten in der freien Landschaft und im Wald gestattet ist. Allerdings muss, wer dort reitet, ein gut sichtbares, am Pferd angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Die Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes regelt nicht nur die Beschaffenheit dieser Kennzeichen, sondern auch die Verpflichtung zur Anbringung eines jährlich zu erneuernden Aufklebers, der so genannten Reitplakette. Diese Reitplakette soll Auskunft darüber geben, dass die jährlich fällige Reitabgabe vom Reitenden bezahlt wurde. Während das Reitkennzeichen in der Regel nur einmal vom Reitenden beantragt werden muss, da es wiederverwendet werden kann, muss die Reitplakette jedes Jahr neu beantragt werden. Der Kreis Wesel ist ein beliebter Ort für Ausritte und bundesweit einer der stärksten Kreise für Pferdehaltende. Im Jahr 2022 verbuchte der Kreis Wesel rund 8.600 Pferde. Für die Aushändigung von Reitplaketten liegt die Fallzahl bei rund 2.000 pro Jahr.
Ein Kontrollkästchen verändert den gesamten Prozess
Aufgrund der hohen Fallzahlen wurde im Rahmen der Digitalisierung des Prozesses den Reitenden die Option angeboten, bei der digitalen Antragstellung einer jährlichen Zusendung der Reitplakette zuzustimmen. Hierfür muss lediglich ein Kontrollkästchen angekreuzt werden. Prozessual bedeutet dieses Vorgehen, dass der Prozessauslöser für das Verlängern der Reitkennzeichen kein Antrag der Bürgerin oder des Bürgers ist, sondern ein regelmäßiger zeitlicher Auslöser. Ist das entsprechende Kreuz gesetzt, müssen Antragstellende also keinen separaten Antrag mehr für die Zusendung der jährlich zu erneuenden Reitplakette stellen, sondern erhalten diese sowie den dazugehörigen Gebührenbescheid automatisch. Falls keine regelmäßige Zusendung gewünscht ist, kann dies ebenfalls kommuniziert werden. Der Kreis betont, dass durch die neue Option nicht nur der Komfort für die Reiterinnen und Reiter steige, sondern sich auch der Verwaltungsprozess beschleunige und die Verwaltung insgesamt entlastet werde.
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