DigitalPakt SchuleVorhaben darf nicht scheitern

Aufholbedarf: Ein DigitalPakt Schule wird in Deutschland dringend benötigt.
(Bildquelle: David/Fotolia.de)
Die Bundesländer haben einstimmig die für den DigitalPakt Schule notwendige Grundgesetzänderung abgelehnt. Dabei wollen alle Länder den Digitalpakt, wie die mecklenburg-vorpommersche Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nach der Kultusministerkonferenz am 5. Dezember 2018 sagte: „Er ist wichtig, um die Schulen für das digitale Zeitalter gut auszustatten. Es ist unser gemeinsames Ziel, dass dieser Pakt möglichst schnell umgesetzt werden kann. Wenn dafür eine Grundgesetzänderung kurzfristig nicht möglich ist, müssen wir andere Wege gehen.“ Die Ministerpräsidenten bräuchten eine Klärung der vom Bundestag vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen. „Wir haben uns heute in der Ministerpräsidentenkonferenz einstimmig darauf verständigt, dass wir in der nächsten Bundesratssitzung den Vermittlungsausschuss anrufen wollen. Für uns in Mecklenburg-Vorpommern ist die neue und nicht mit den Ländern abgestimmte Änderung des Artikel 104b problematisch. Sie würde dazu führen, dass wir und auch die anderen finanzschwächeren Länder bei künftigen Investitionsprogrammen benachteiligt sind“, erklärte Schwesig weiter. Gemeinsames Ziel der Länder sei, zügig zu einer Einigung zu kommen. „Es geht hier um wichtige Investitionen in die Zukunft unserer Kinder.“
Föderalismus wird nicht infrage gestellt
Eine Einigung darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Dieser Ansicht ist auch die Initiative D21. „Wir brauchen entschlossenes Handeln und den Willen zu Gestalten auf allen politischen Ebenen“, sagt D21-Präsident Hannes Schwaderer. „Ein Digitalpakt kann die notwendigen Investitionen freigeben, um die digitale Bildung in den Schulen voranzubringen und Deutschland auch international gut aufzustellen.“ Der Digitalpakt darf nicht an den Ländern scheitern, fordert diesbezüglich der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB). Der kommunale Spitzenverband hat die Bundesländer aufgefordert, der Lockerung des Kooperationsverbots zuzustimmen. „Gleichwertige Lebensverhältnisse müssen auch mit Blick auf die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen gelten“, sagt DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. „Entgegen der geäußerten Befürchtungen wird der Föderalismus nicht infrage gestellt, wenn sich der Bund an der Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgabe beteiligt. Es geht nicht um die befürchtete Einheitsschulpolitik, sondern um die Schaffung von Voraussetzungen, um zeitgemäße Schulpolitik im digitalen Zeitalter überhaupt noch umsetzen zu können.“ Der Spitzenverband bewertet es als gut und richtig, dass der Bund fünf Milliarden Euro für eine zeitgemäße Ausstattung von Schulen zur Verfügung stellen will. „Bereits jetzt schieben die Kommunen allein im Bildungsbereich einen Investitionsrückstand von knapp 50 Milliarden Euro vor sich her“, berichtet Landsberg. „Mit dem vom Bundestag nun auf den Weg gebrachten Digitalpakt kann ein wichtiger Beitrag dafür geleistet werden, die Schulen fit für das digitale Zeitalter zu machen.“
Schulen müssen Geld bekommen
Ebenfalls für eine rasche Einiging von Bund und Ländern plädiert der Deutsche Städtetag. „Der Digitalpakt muss kommen“, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags. „Die Städte warten schon lange auf mehr Unterstützung bei der Digitalisierung der Schulen. Digitale Bildungsangebote wie Tablets, WLAN und digitale Lerninhalte müssen dort selbstverständlich werden. Bund und Länder müssen zügig eine Lösung finden, wie das Geld dafür zu den Ländern und Kommunen kommt.“ Wenn der Bund die Bildungsinfrastruktur stärker fördern könnte, werden die Länder und Kommunen dadurch nicht aus der Verantwortung entlassen, sondern ein kooperativer Föderalismus praktisch angewendet, sagt Dedy weiter. „Bund, Länder und Kommunen müssen bei gesamtgesellschaftlichen Aufgaben gut zusammenwirken, damit sie bewältigt werden können. Dadurch wird der Föderalismus nicht aufgelöst, sondern der gemeinsame Erfolg im Föderalismus gefördert. Im Vermittlungsausschuss kann auch eine Grundsatzdiskussion über die Rolle von Bund und Ländern stattfinden. Doch sie darf nicht dazu führen, dass die Schulen kein Geld bekommen.“
Grundgesetzänderung nicht nötig
Auch der Deutsche Landkreistag weist darauf hin, dass die vom Bund zugesagten fünf Milliarden Euro dringend benötigt werden. Allerdings bedürfe es dafür nicht der vom Bund beabsichtigten Grundgesetzänderung. Das Geld könne laut DLT auch bis zum 31. Dezember 2019 den Ländern über die Entflechtungsmittel bereitgestellt oder generell über den Umsatzsteuerausgleich zwischen Bund und Ländern geregelt werden. Der DLT lehne die beabsichtigte Grundgesetzänderung deshalb ab und begründet: „Sie würden dem Bund Einfluss in originären Handlungsfeldern der Länder und der Kommunen erlauben und gleichzeitig erhebliche Mittel zur Mitfinanzierung binden. Dies widerspricht der kommunalen Selbstverwaltung: Unser föderaler Bundesstaat würde schrittweise immer mehr zu einem Zentralstaat umgewandelt werden. Die Entscheidung muss aber vom einzelnen Landkreis nach den konkreten Gegebenheiten vor Ort getroffen werden können.“ Alle öffentlichen Aufgabenträger müssen in die Lage versetzt werden, die ihnen obliegenden Aufgaben zu erfüllen, heißt es vonseiten des DLT weiter. Dies setze eine aufgabenangemessene Finanzausstattung aller Ebenen voraus. „Wenn die Länder Geld für ihre Aufgaben brauchen – und das ist bei Bildung und Digitalisierung unstrittig der Fall – muss der Regelfall des Grundgesetzes greifen: Die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer sind neu festzusetzen (Art. 106 Abs. 4 S. 1 GG)“, heißt es im Positionspapier des kommunalen Spitzenverbands.
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