Donnerstag, 11. September 2025

BremenWeitere i-Kfz-Services verfügbar

[18.05.2020] Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung von Fahrzeugen sind in Bremen nun über das Internet möglich. Damit wurde das i-Kfz-Angebot der Stadtgemeinde erweitert.

Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz in der Bremer Stadtgemeinde können ab sofort weitere Angebote von Kfz-Zulassungsangelegenheiten auch digital erledigen. Bisher konnten bereits die Kfz-Stilllegung sowie die Wiederzulassung für den gleichen Halter digital abgewickelt werden, informieren der Senator für Finanzen und der Senator für Inneres. Nun seien in der Hauptstadt des Landes Freie Hansestadt Bremen auch die Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung von Fahrzeugen internetbasiert möglich. Damit sei die dritte Stufe des Projekts des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erreicht.
Ziel des Projekts sei es, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu gestalten und dadurch Bürger zu entlasten. Mit der Digitalisierung könnten Fahrten zur Zulassungsbehörde vermieden werden, was ein erhebliches Zeit- und Wegeeinsparungspotenzial für Fahrzeughalter bedeute. Gemeinsam mit dem Senator für Inneres habe der Senator für Finanzen die Zahlungsabwicklung mit der in Bund und anderen Ländern eingesetzten Software-Lösung ePayBL realisiert. Die Bezahlung könne mithilfe des Zahlverfahrens giropay erfolgen. Bei einer Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs könne das Fahrzeug direkt nach Abschluss des Online-Verfahrens in Betrieb genommen werden.
Um den neuen Service in Anspruch nehmen zu können, benötigen die Antragssteller laut Bericht aus Bremen einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie ein Kartenlesegerät oder Smartphone mit der AusweisApp2. Das betreffende Fahrzeug muss zudem über Fahrzeugpapiere verfügen, die nach dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden. Für die Nutzung des Bezahlverfahrens giropay wird ein Online-Banking-Girokonto benötigt.





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