NRWZentrales Portal für digitale Services
Ein Eckpunktepapier der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen formuliert Erwartungen an ein bürgerfreundliches Portalangebot, über das Kommunen Dienstleistungen digital anbieten können. Das teilt der Städtetag Nordrhein-Westfalen mit. „Es geht uns darum, für Bürger und Wirtschaft einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu entwickeln“, erklärte der Vorsitzende des Gemeinsamen IT-Lenkungsausschusses der kommunalen Spitzenverbände, Dormagens Bürgermeister Erik Lierenfeld, nachdem das Gremium die Eckpunkte verabschiedet hatte. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) legt fest, dass die Verwaltung ihre Leistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über ihre Portale zur Verfügung stellen und diese zu einem Portalverbund verknüpfen muss. Rund 575 Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen sollen darin digital angeboten werden. Der größte Anteil entfällt auf Städte, Kreise und Gemeinden, die schon heute zahlreiche Dienste auf digitalem Weg zur Verfügung stellen.
Finanzielle Unterstützung in Aussicht
„Es macht keinen Sinn, wenn jede Kommune ein eigenes Verwaltungsportal erstellt. Darum arbeiten wir an einem zentralen Portalangebot, das nicht nur den Datenschutz gewährleistet, sondern auch anspruchsvolle Funktionen bereitstellt, zum Beispiel Authentifizierungsverfahren, sichere Bezahldienste, einen Dokumenten-Safe oder ein Formular-Management“, erläuterte Lierenfeld. „Dass das Land für Entwicklung und Einführung dieses Portalangebots finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt hat, begrüßen wir ausdrücklich.“
Das Eckpunktepapier hält laut Angaben des Städtetags NRW fest, dass das landesweite Portalangebot allen Städten, Kreisen und Gemeinden zur Verfügung stehen soll. Sämtliche Dienste aus kommunalen, Landes- und Bundesportalen sollen in den Portalverbund.NRW integriert werden und über gängige Suchmaschinen auffindbar sein. Eine zentrale Rolle für die Entwicklung der Angebote würden die Anbindung an bereits bestehende Portale der Kommunen und die nutzerfreundliche Gestaltung spielen. Die für das jeweilige Anliegen zuständigen Dienste der Verwaltung sollen über eine Suchmaske mit nur wenigen Klicks zu finden sein. Zudem sei vorgesehen, dass Nutzer sich nur einmal für ein personalisiertes Nutzerkonto registrieren müssen, über das sie fortan alle Verwaltungsleistungen abrufen können.
Einbindung von Kommunen
Die im Eckpunktepapier formulierten Anforderungen an das zentrale Portal, die Basisdienste und die Entwicklungsumgebung seien im November 2019 in einem Workshop mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und des Dachverbands kommunaler IT-Dienstleister KDN entwickelt worden. Weitere Konkretisierungen, wie beispielsweise zu Fragen der Nachnutzung bereits entwickelter Dienste für alle Kommunen mit Blick auf Lizenzen, würden unter Einbindung interessierter Kommunen und des Gemeinsamen IT-Lenkungsausschusses stattfinden.
„Durch die im Eckpunktepapier formulierten Anforderungen aus Sicht von Nutzern und Kommunen haben wir den Weg definiert. In den kommenden Monaten wird es nun darum gehen, mithilfe der kommunalen IT-Dienstleister konkrete Lösungen zu entwickeln“, sagte Lierenfeld.
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