Donnerstag, 11. Juni 2026

DatenschutzbeauftragtePositionspapier zu KI vorgelegt

[18.10.2018] Ein Positionspapier zum Einsatz von Algorithmen und künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung haben jetzt Datenschutzbeauftragte aus Bund und Ländern vorgelegt. Es beschreibt unter anderem, welche Anforderungen hinsichtlich der Informationsfreiheit Behörden bei der Anwendung entsprechender Verfahren erfüllen müssen.
Verwaltungen müssen beim Einsatz von KI auch Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit beachten.

Verwaltungen müssen beim Einsatz von KI auch Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit beachten.

(Bildquelle: santiago silver/Fotolia.com)

In der Verwaltung wird zurzeit geprüft, inwieweit Algorithmen und Verfahren der künstlichen Intelligenz (KI) die Bearbeitung von Aufgaben vereinfachen oder auch erst ermöglichen können. Dabei geht es vielfach nicht um personenbezogene, sondern um Sachdaten, beispielsweise bei Wettervorhersagen, Prüfungen der Stabilität von Brücken oder bei der Planung von Verkehrswegen und Stromtrassen. Doch was bedeutet diese Entwicklung für das Recht auf freie Informationen und das dahinter stehende Prinzip der Kontrollierbarkeit des Verwaltungshandelns?
Um diese Fragen zu beantworten, haben Datenschutzbeauftragte aus Bund und Ländern, darunter die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Marit Hansen, ein Positionspapier erarbeitet. Wie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein berichtet, wird darin unter anderem beschrieben, welche Pflichten die öffentlichen Stellen haben, schon vor der Entscheidung für einen Einsatz solcher Verfahren zu prüfen, ob dies überhaupt grundrechtskonform möglich ist. Betont werde zudem die Aufgabe der Verwaltung, für ausreichende Transparenz zu sorgen. Dies ist laut dem Papier deutlich einfacher, wenn die Entwickler solcher Systeme schon im Gestaltungsprozess Transparenzanforderungen einbauen. Auch die Gesetzgeber im Bund und in den Ländern werden aufgefordert, bei den Transparenzvorschriften nachzulegen, beispielsweise im Informationszugangsrecht oder in Fachgesetzen.
„Entscheidungen der Verwaltungen müssen nachvollziehbar sein – dieser rechtsstaatliche Grundsatz ändert sich nicht, wenn Technik zum Einsatz kommt. Wir brauchen bei jeder verwendeten Technik geeignete Garantien für die Vertrauenswürdigkeit und Qualität – diese Anforderung setzt selbst die heutige Technik nicht ausreichend um, und mit selbstlernenden und sich ständig verändernden Systemen wird es noch schwieriger“, sagt Marit Hansen. „Das Positionspapier macht den umfassenden Handlungsbedarf deutlich. Wir stehen gerne bereit, um konkret zu besprechen, wie sich diese Anforderungen umsetzen lassen. Und natürlich sehe ich nicht nur die Fragen der Informationsfreiheit, sondern auch Herausforderungen für den Datenschutz, wenn Algorithmen und Künstliche Intelligenz personenbezogene Daten verarbeiten.“





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