BundesmeldegesetzMehr Service für Bürger
Die Bürger sollen in Zukunft ihre Meldebescheinigungen und andere Verwaltungsleistungen elektronisch beantragen können. Auf Initiative der Bundesregierung wurde daher das Bundesmeldegesetz geändert. Dieses Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes ist jetzt in Kraft getreten. Verfolgt werden damit im Wesentlichen drei Ziele: Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Meldewesen, eine Verbesserung des länderübergreifenden Datenabrufs und Vereinfachung der melderechtlichen Prozesse sowie die Verbesserung von Datenqualität und -verfügbarkeit.
Mit dem Maßnahmenbündel soll es erstmals möglich werden, dass Bürger Meldedaten über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abrufen und weiter nutzen. Zudem soll es möglich werden, statt einer schriftlichen eine elektronische Meldebescheinigung zu beantragen und nach einem Wohnungsumzug eine Anmeldung in der neuen Stadt digital durchzuführen. Geplant sei außerdem, dass künftig auch eine Nebenwohnung am Ort der Nebenwohnung abgemeldet werden kann.
Meldewesen als Rückgrat der Verwaltung
Das Meldewesen gilt als informationelles Rückgrat einer modernen und bürgerorientierten Verwaltung, heißt es vonseiten der Bundesregierung. So werden Pässe und Personalausweise in der Regel auf der Grundlage der Meldedaten ausgestellt. Und auch für viele andere Verwaltungsvorgänge greifen die Behörden auf Meldedaten zu. Ohne Meldewesen wären die Aufwände der Bürger, entsprechende Nachweise gegenüber der Verwaltung zu erbringen, wesentlich höher. Darüber hinaus seien die Meldedaten eine wichtige Planungsgrundlage. So erfahren Verwaltungen beispielsweise, wie viele Kita- oder Schulplätze benötigt werden und bereiten damit Wahlen und Abstimmungen vor. Auch die Einwohnerzahl einer Kommune wird mithilfe der Meldedaten ermittelt – sie ist maßgeblich für die Höhe der Finanzzuweisungen vom Land an die Kommune.
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