Mittwoch, 26. August 2026

NExTPolicy Paper fordert digitaltaugliches Haushaltsrecht

[26.08.2026] Das Verwaltungsnetzwerk NExT und das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt fordern ein Haushaltsrecht, das agile Digitalisierungsprojekte besser unterstützt. Ein neues Policy Paper zeigt, wo starre Regeln, Prüfverfahren und Papierpflichten die digitale Verwaltung bremsen und welche Reformen Abhilfe schaffen sollen.

Wie kann das Haushaltsrecht so weiterentwickelt werden, dass es Digitalisierungsprojekte der Verwaltung nicht behindert, sondern unterstützt?

(Bildquelle: NExT e. V.)

Ein neues Policy Paper fordert eine umfassende Modernisierung des Haushaltsrechts, damit die Regeln der öffentlichen Haushaltswirtschaft agile und iterative Digitalisierungsprojekte nicht länger ausbremsen. Wie das Netzwerk NExT und das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt berichten, identifiziert die Publikation rechtliche, organisatorische und kulturelle Hindernisse und entwickelt daraus Reformvorschläge.

Im Zentrum stehen vier Bereiche: die Haushaltssystematik, die Rolle der Beauftragten für den Haushalt, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und bestehende Schriftformerfordernisse. Das Paper entstand im Projekt „Für digitaltaugliche Verwaltungsvorschriften von morgen“ im Schwerpunktthema „Digitale Transformation“ der Föderalen Digitalstrategie des IT-Planungsrats. Verwaltungsbeschäftigte verschiedener föderaler Ebenen brachten ihre Erfahrungen in Workshops ein. Das Projekt lief von November 2025 bis April 2026.

Unterschiedliche Zeitlichkeiten

Als eines der zentralen Probleme nennt das Paper den Gegensatz zwischen der Jährlichkeit des Haushalts und den Anforderungen digitaler Projekte. Verzögerte Mittelbereitstellungen können demnach dazu führen, dass Projekte später starten oder Entwicklungsteams ihre Arbeit unterbrechen müssen. Hinzu kommt, dass sich technische Annahmen zwischen Haushaltsaufstellung und tatsächlicher Mittelverwendung überholen können. Die Autoren schlagen deshalb unter anderem einen Doppelhaushalt mit jährlicher Nachsteuerung sowie themenbezogene Haushaltstitel vor. In einer Pilotphase könnte ein solcher Titel für Digitalisierungsvorhaben erprobt werden.

Auch unterschiedliche Auslegungen von Bundes- und Landeshaushaltsordnungen erschweren nach Ansicht der Autoren die Digitalisierung. Sie können zu unterschiedlichen Standards sowie zu Medien- und Systembrüchen führen. Eine gemeinsame Rechtsdatenbank und wiederverwendbare Musterlösungen sollen deshalb helfen, Rechtsfragen nicht immer wieder einzeln zu klären. Zudem empfiehlt das Paper, Dokumentationspflichten und Nachweisverfahren stärker am tatsächlichen Risiko und an der Förderhöhe auszurichten.

Neue Rolle für Haushaltsbeauftragten

Eine neue Rolle sieht das Policy Paper für die Beauftragten für den Haushalt vor. Sie sollen nicht erst dann eingeschaltet werden, wenn wesentliche Projektentscheidungen bereits gefallen sind. Stattdessen sollen sie Fachbereiche schon bei der Planung beraten und an der Projektgestaltung mitwirken. Das Paper schlägt vor, diese Beratungs- und Mitwirkungsfunktion ausdrücklich in den Verwaltungsvorschriften zu § 9 der Bundeshaushaltsordnung zu verankern. Dafür seien allerdings zusätzliche personelle und zeitliche Ressourcen erforderlich.

Zugleich soll die Zusammenarbeit zwischen Haushalts- und Fachbereichen enger werden. Vorgesehen sind verbindliche Zeitpunkte für die Einbindung der Haushaltsbeauftragten, etwa bereits bei der Projektinitiierung und Mittelplanung. Das Paper regt außerdem Haushaltsschulungen für Beschäftigte mit Budgetverantwortung und umgekehrt IT-Schulungen für die Beauftragten für den Haushalt an. Auf diese Weise sollen beide Seiten die jeweiligen fachlichen und rechtlichen Anforderungen besser verstehen.

Prototyping-Pfad statt Prüfung vor Projektbeginn

Bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen kritisiert das Paper vor allem die starke Ausrichtung auf eine Prüfung vor Projektbeginn. Gerade bei innovativen Digitalvorhaben fehlten zu diesem Zeitpunkt oft belastbare Daten über Bedarf, Kosten und mögliche Lösungen. Vorgeschlagen wird deshalb ein Prototyping-Pfad, der zunächst die Entwicklung eines Minimum Viable Products ermöglichen soll. Auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse könnte anschließend über die Fortsetzung oder den Abbruch des Projekts entschieden und eine fundiertere Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellt werden.

Darüber hinaus soll sich die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu einem fortlaufenden Steuerungsinstrument entwickeln. Das Paper schlägt vor, sie als mitwachsendes Dokument anzulegen und Zielkorridore statt ausschließlich starrer Zielvorgaben zu ermöglichen. So könnten Projektteams ihre Ziele innerhalb eines genehmigten Rahmens an neue Erkenntnisse und Anforderungen der Nutzenden anpassen.

Schriftformerfordernis reformieren

Ein weiteres Reformfeld betrifft die Schriftformerfordernisse in der Haushalts- und Rechnungsbearbeitung. Nach Darstellung des Papers führen insbesondere Anforderungen an Originalbelege weiterhin zu Medienbrüchen. NExT und das Ministerium schlagen vor, bestehende Formerfordernisse systematisch zu überprüfen und digitale Verfahren rechtssicher zu verankern. Dazu gehört die stärkere Nutzung fortgeschrittener elektronischer Signaturen sowie eine Anpassung des § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz. Auch Pilotprojekte zur automatisierten Rechnungsbearbeitung sollen unterstützt werden.

Das Policy Paper zielt ausdrücklich nicht darauf, die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aufzuweichen. Vielmehr sollen haushaltsrechtliche Vorgaben so weiterentwickelt werden, dass sie digitale Arbeitsweisen besser abbilden und gleichzeitig einen wirksamen und nachvollziehbaren Einsatz öffentlicher Mittel ermöglichen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen richten sich dabei an Gesetzgeber und Regelsetzer ebenso wie an Behörden, die ihre eigenen Prozesse, Zuständigkeiten und Formen der Zusammenarbeit anpassen können.





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