Baden-WürttembergÄnderung der Gemeindeordnung verabschiedet
Der Landtag in Baden-Württemberg hat jetzt in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften beschlossen. Wie das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen mitteilt, ist das Ziel der Neuerungen die Entlastung der Städte, Gemeinden und Landkreise von administrativem Aufwand. Kommunen dürfen ab sofort Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Beteiligungsberichte auf ihrer Internetseite veröffentlichen, womit die bisherige Pflicht zur Auslegung in Papierform entfällt. Diese Änderung spare Kommunen nicht nur Ressourcen, sondern ermögliche es auch der Öffentlichkeit, bequem auf finanzielle Berichte zuzugreifen.
Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Einführung des Erweiterten Beteiligungsberichts. Dieser Bericht fasst das finanzielle Gesamtbild einer Kommune – einschließlich des Kernhaushalts und ausgegliederter Bereiche – vereinfacht zusammen und soll die Transparenz für Bürgerinnen und Bürger erhöhen.
„Mit den beschlossenen Änderungen schaffen wir Bürokratie ab und stärken unsere Kommunen“, erklärte Innenminister Thomas Strobl in Stuttgart. „Mit dem Erweiterten Beteiligungsbericht geben wir unseren Kommunen eine innovative Möglichkeit an die Hand, um schnell und einfach einen zusammengefassten Gesamtüberblick über die finanzielle Lage einer Kommune zu geben.“
Sachsen-Anhalt: Zentrale Serviceagentur für Kommunen
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