Freitag, 18. September 2026

Baden-WürttembergArbeitshilfen zu KI in der Verwaltung

[18.06.2026] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg hat zwei neue Praxishilfen vorgelegt. Dabei geht es um KI-Transkription von Gemeinderatssitzungen sowie um den § 3a Landesdatenschutzgesetz zum KI-Einsatz in der Verwaltung.
Die pandemische Lage hat auch 2021 die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit bestimmt.

Wie sich Datenschutz und KI-Einsatz in der kommunalen Praxis verbinden lassen, erläutern zwei neue Handreichungen.

(Bildquelle: panchyk/123rf.com)

Vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Tobias Keber, gibt es zwei neue Publikationen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz durch öffentliche Stellen. Die Handreichung „Datenschutzleitfaden für KI-Transkription von Gemeinderatssitzungen in Baden-Württemberg“ befasst sich mit der Frage, wie Gemeinderatssitzungen mithilfe von KI transkribiert werden können. Sie entstand auf Wunsch zahlreicher Kommunen und bietet öffentlichen Stellen in Baden-Württemberg nun eine Orientierung zur datenschutzkonformen Nutzung von KI-gestützten Speech-to-Text-Systemen für die Protokollierung von Gemeinderatssitzungen – insbesondere des öffentlichen Teils.

Der Einsatz von KI-Transkriptionssystemen zur Fertigung der Niederschrift in Gemeinderatssitzungen ist zulässig – aber nur unter strikter Beachtung der Rollen der Beteiligten und bei konsequenter technischer Absicherung. Die zentrale Voraussetzung ist eine normative Verankerung im Ortsrecht sowie eine risikoadäquate Umsetzung.

In der zweiten Veröffentlichung geht es darum, wie § 3a Landesdatenschutzgesetz (LDSG) beim KI-Einsatz in der Verwaltung praktisch anzuwenden ist. Die Norm lässt KI als Betriebsmittel der Verwaltung in Baden-Württemberg grundsätzlich zu, schafft aber keine eigene Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. In seiner Handreichung führt der Landesbeauftragte aus, welche Datenverarbeitungen mithilfe von KI konkret möglich sind. Öffentliche Stellen können sich an der vom Landesbeauftragten zur Verfügung gestellten Übersicht orientieren.





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