Dienstag, 26. August 2025

Baden-WürttembergBauanträge vollständig digital

[11.05.2021] In Baden-Württemberg können Bauanträge nun vollständig digital eingereicht werden. Das Verfahren wurde vom Innenministerium des Landes und IT-Dienstleister Komm.ONE entwickelt. Auch die Perspektive der Kommunen floss ein.

Bürger und Unternehmen in Baden-Württemberg können nun den digitalisierten Bauantrag nutzen. Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und der Kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg haben das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration und IT-Dienstleister Komm.ONE ein entsprechendes Online-Verfahren entwickelt. Damit sei die erste Stufe zum digitalen Bauamt in Baden-Württemberg abgeschlossen, erklärt das Innenministerium. Angeboten wird der Online-Antrag auf service-bw, der zentralen E-Government-Plattform des Landes. Einzige Voraussetzung sei, dass die Baurechtsbehörden den Online-Prozess dort aktivieren.
An der digitalen Umsetzung des Bauantrags waren neben dem Digitalisierungsministerium und Komm.ONE auch verschiedene Kommunen beteiligt: die Gemeinden Eningen unter Achalm und Malsch, die Städte Stuttgart, Heidelberg, Ditzingen und Lauffen am Neckar sowie der Rhein-Neckar-Kreis und die Kreise Breisgau-Hochschwarzwald und Waldshut brachten ihre Fachexpertise ein. Bei der Umsetzung wurde laut Ministerium ein besonderes Augenmerk auf die Anwenderfreundlichkeit gelegt.
Die digitalisierte Verwaltungsleistung sei wie das bisherige analoge Formblatt gegliedert und führt die Antragsteller durch ergänzende Hinweise durch den Antragsprozess. Dadurch sollen Bauanträge künftig vollständiger und mit weniger Fehlern erfasst werden. Es sei zudem möglich, die Daten als strukturierten maschinenlesbaren Datensatz an die Behörde zu übergeben, wodurch die Bearbeitungszeit reduziert werden könne. Durch Verwendung des einheitlichen Standards für Fachverfahren im Bereich Bauen wird die Kommunikation zwischen den Beteiligten und den verschiedenen Fachverfahren vereinfacht. Damit sollen Daten sowohl zwischen Antragsteller und Genehmigungsbehörde als auch zwischen verschiedenen Fachbehörden medienbruchfrei ausgetauscht werden können, erklärt das Innenministerium.





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