Beckumd-NRW-Beitritt beschlossen

Durch den Beitritt zu d-NRW kann die Stadt Beckum einfacher ihre Onlinedienste ausweiten.
(Bildquelle: dihard909 / 123rf.com)
Als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) fördert die d-NRW laut eigenen Angaben die kommunal-staatliche und interkommunale Zusammenarbeit mit flächendeckenden und wirtschaftlichen E-Government-Komponenten. Wie die AöR mitteilt, zählen neben dem Land heute mehr als 350 nordrhein-westfälische Kommunen zu ihren Trägern. Neu hinzu kommt nun Beckum. Wie der entsprechenden Beschlussvorlage der Stadt zu entnehmen ist, will auch sie von den d-NRW-Kooperationsprojekten im Bereich der Informationstechnik und des E-Governments profitieren. Der Beitritt sei mit einer einmaligen Übernahme eines Stammkapitalanteils von 1.000 Euro durch die Stadt Beckum verbunden. Bei Austritt werde der Betrag unverzinslich wieder ausgezahlt. Diese finanzielle Beteiligung der Stadt stehe in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Interessen der betroffenen Gebietskörperschaften bleiben gewahrt, da die d-NRW AöR ausschließlich auf dem Gebiet ihrer kommunalen Anteilseignerinnen und Anteilseigner tätig werde.
Die d-NRW AöR ist Kommunalvertreter.NRW und damit eine zentrale Anlaufstelle für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, erklärt Beckum des Weiteren. Sie sorge für die rechtliche und organisatorische Abwicklung des Leistungsaustauschs von Onlinediensten einschließlich der Vereinbarungen zum Datenschutz und stelle diese den Kommunen zur Nachnutzung bereit. Beckum sieht in der Trägerschaft mehrere Vorteile. Das E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalens und der dazugehörige Masterplan etwa enthalten eine Fülle von Handlungsfeldern, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommune erfordern. Die d-NRW biete den Kommunen hierfür einen projektorientierten Zugang. Auch können die Trägerinnen und der Träger der AöR Produkte, die Dienstleistungen und Angebote von d-NRW im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen. Dazu zählen beispielsweise „sämtliche Dienstleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG), die im Zuge des Einer-für-Alle Prinzips entwickelt wurden, und fachliche Unterstützung beim Einsatz von Informationstechnik in Anspruch nehmen“. Die Stadt Beckum habe über das Angebot von d-NRW beispielsweise das Wohngeld online, den Unterhaltsvorschuss online und die Ehrenamtskarten-App NRW eingeführt. Zudem erleichtern die Trägerinnen und Träger der AöR „die Zusammenarbeit mit kommunalen IT-Dienstleistern im Rahmen kommunalstaatlicher Kooperationsprojekte“. Die kommunale Trägerschaft sei eine zentrale Voraussetzung für eine ausschreibungsfreie Beauftragung jener Dienstleistenden durch die d-NRW.
Beckum erwartet durch die neuen Nutzungsmöglichkeiten „erhebliche zeitliche und aufwandsmäßige Einsparungen“. Ein Anspruch der Anstalt gegen die Trägerin oder den Träger oder eine sonstige Verpflichtung der Trägerinnen und Träger, der Anstalt Mittel zur Verfügung zu stellen, bestehe hingegen nicht.
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