Donnerstag, 23. April 2026

BerlinDigitale Unterstützung für junge Eltern

[26.03.2025] In Berlin sollen digitale Verwaltungsangebote für junge Eltern komfortabler werden. Vorlage ist das Hamburger Angebot „Kinderleicht zum Kindergeld“, das Verwaltungsleistungen zur Lebenslange „Geburt eines Kindes“ behördenübergreifend bündelt und separate Anträge weitgehend unnötig macht.
Junger Vater mit Kind im Arm.

Zeit fürs Kind statt fürs Amt: Berlin will neuen Eltern eine zentrale Plattform für alle Verwaltungsformalitäten bereitstellen.

(Bildquelle: sementsovalesia/123rf.com)

Der Berliner Senat hat auf Vorlage von Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, den Bericht zur Schaffung eines nutzerfreundlichen digitalen Serviceangebots für Eltern zur Kenntnis genommen. Hintergrund ist eine Anfrage des Abgeordnetenhauses zur Einführung eines digitalen Dienstes, der sich am erfolgreichen Hamburger Modell Kinderleicht zum Kindergeld orientiert. Ziel ist es, Eltern eine zentrale Onlineplattform bereitzustellen, über die sie alle notwendigen Formalitäten nach der Geburt ihres Kindes schnell und unkompliziert erledigen können – ohne zusätzliche Behördengänge. Dabei sollen verschiedene Verwaltungsleistungen von Bundesbehörden und Standesämtern gebündelt beantragt werden können.

Der Bericht hebt außerdem die bereits bestehenden digitalen Angebote in Berlin hervor, darunter die elektronische Übermittlung der Geburtsanzeige. Diese ermöglicht es Eltern bereits heute, Behördengänge zum Bürgeramt und Finanzamt zu vermeiden. Zudem erhalten sie in Berlin automatisch drei kostenfreie Urkunden für die Beantragung von Bundeselterngeld, Kindergeld und die Anmeldung ihres Kindes bei der Krankenkasse.

Darüber hinaus stehen Eltern weitere digitale oder teilautomatisierte Prozesse zur Verfügung. So bietet die Bundesagentur für Arbeit bereits Onlineservices für die Beantragung von Kindergeld und Kinderzuschlag an. Auch das Finanzamt berücksichtigt automatisch, ob die steuerlichen Freibeträge für Eltern günstiger sind – ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Über sein Serviceportal stellt das Land weitere digitale Angebote bereit, darunter die Beantragung von Kita-Gutscheinen, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss. Langfristig sieht die für Informations- und Kommunikationstechnologien zuständige Senatskanzlei weiteres Potenzial zur Entlastung von Familien – insbesondere durch die geplante Registermodernisierung auf Bundesebene.





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